11964/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.06.2012
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Spadiut
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend vom Ressort gesammelte Erfahrungen seit der Einführung der Rezeptgebührenobergrenze
Was bereits bei der Einführung der Rezeptgebührenobergrenze befürchtet wurde, hat sich – in Betrachtung der Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger – offensichtlich in der Praxis bestätigt.
Die Einführung der Rezeptgebührenobergrenze von 2% des Jahresnettoeinkommens brachte einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich und benachteiligt Menschen die alleine leben.
Zusätzlich ist es in einem bereits einkommensbasierend-finanzierten solidarischen Gesundheitssystem höchst unsolidarisch, da es zum ersten Mal auch die Leistungsansprüche nach dem Einkommen reglementiert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Gesundheit folgende
A N F R A G E
1. Wie viele Menschen haben das Modell der Rezeptgebührenobergrenze, seit ihrer Einführung, bis zur Beantwortung dieser Anfrage, in Anspruch genommen? (Bitte um Gliederung nach Jahren und Bundesländern)
2. Wie viele Personen bzw. VZK (Vollzeitkräfte) waren mit der Administration beschäftigt und wie hoch waren die Kosten? (Bitte um Gliederung nach Jahren und Bundesländern)
3. Wie viele Beschwerden wurden im Bereich der Krankenversicherungsträger seit der Einführung der Rezeptgebührenobergrenze registriert? (Bitte um Gliederung nach KV-Träger)
4. In wie vielen und in welchen Fällen wurden im Bereich der Krankenversicherungsträger selbst Lösungen für Betroffene gefunden werden und welche Lösungen waren das?
5. Wie viele Beschwerden wurden in Ihrem Haus seit der Einführung der Rezeptgebührenobergrenze registriert?
6. In wie vielen und in welchen Fällen in Ihrem Haus mussten durch Intervention bei den Krankenversicherungsträgern Lösungen für Betroffene gefunden werden und welche Lösungen waren das?
7. Welche positiven Ergebnisse hat die derzeitige Regelung Ihrer Meinung nach gebracht?
8. Welche negativen Ergebnisse hat die derzeitige Regelung Ihrer Meinung nach gebracht?
9. Sind von Ihrer Seite irgendwelche Maßnahmen geplant die Rezeptgebührenobergrenze wieder abzuschaffen, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?