12005/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.06.2012
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ANFRAGE

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

 

betreffend die digitale ORF-Sat-Karte

 

ORF Digital-Sat-Karten Besitzern, die diese Karte seit mehr als fünf Jahren in Verwendung haben, flattern seit einiger Zeit Briefe des ORF ins Haus, in denen die Kartenbesitzer davon verständigt werden, dass ihre Karte demnächst deaktiviert werde. Dem Schreiben beigefügt ist eine Zahlungsaufforderung, in der die Kunden aufgefordert werden, 14,90 Euro zu überweisen um eine neue Digital-Sat-Karte anfordern zu können.

 

Für den erstmaligen Versand und die Registrierung der ORF Digital-Sat-Karte war bereits bei der Anschaffung ein Kostenbeitrag von 45,00 Euro zu entrichten. Von einem Austausch der Karte nach fünf Jahren und einen dafür zu entrichtenden Kostenbeitrag von 14,90 Euro ist online, bei Fragen bezüglich anfallender Kosten,  nichts zu finden. Diese aufgezwungene Zahlungsaufforderung und Ankündigung der Deaktivierung der Digital-Sat-Karte geht auch nicht ausdrücklich aus den AGB hervor. Diese sprechen  lediglich in Punkt 4/3 davon, dass die Vereinbarung mit dem Nutzer für einen Zeitraum von fünf Jahren gilt, aber nicht ob, bzw. welche Kosten bei einer Verlängerung der Vereinbarung anfallen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an den Bundeskanzler nachfolgende

Anfrage

1.    Ist ihnen der Umstand bekannt, dass den ORF-Kunden eine Zahlungsaufforderung für eine Verlängerung der Digital-Sat-Karte, bei sonstiger Deaktivierung der Karte, zugesandt wurde?

2.    Ist ihnen bekannt, warum die Kunden nicht bereits online, bzw. wenigstens über die AGBs über die spätestens in fünf Jahren anfallenden Kosten und den diesbezüglichen Kostenbeitrag informiert wurden?

3.    Können Sie den Vorwurf entkräften, dass sich der ORF mit dieser durch nichts gerechtfertigten Deaktivierung nach fünf Jahren ein zusätzliches “Körberlgeld„ auf Kosten seiner Kunden zuschanzen möchte?