12023/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.06.2012
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ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend falsch verstandener Revisionismus der Arbeitsgemeinschaft für Kartographische Ortsnamenkunde bezogen auf österreichische Schulbücher

 

 

Die Arbeitsgemeinschaft für Kartographische Ortsnamenkunde (AKO) ist ein Koordinationsgremium der in Österreich mit geographischen Namen befassten Dienststellen des Bundes und der Länder sowie mehrerer zuständiger wissenschaftlicher Einrichtungen und der Privatkartographie.

 

Tätigkeiten und Ziele

 

Ziel der 1969 gegründeten AKO ist es, die Standardisierung der geographischen Namen Österreichs im Sinne der Empfehlungen der Vereinten Nationen zu fördern. Zu diesem Zweck hält die AKO zweimal jährlich Sitzungen ab, die vor allem dem Informations- und Erfahrungsaustausch hinsichtlich namenkundlicher Fragen dienen. In der Arbeitsgemeinschaft vertreten sind das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, die Statistik Austria, das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, das Bundesministerium für Landesverteidigung, die Nomenklatur- resp. Ortsnamenkommissionen der einzelnen österreichischen Bundesländer, das Österreichische Normungsinstitut, die Österreichische Geographische Gesellschaft, das Institut für Dialekt- und Namenlexika sowie das Institut für Stadt- und Regionalforschung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, das Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Wien, die Österreichische Gesellschaft für Namenforschung u. a. m. Vertreter der AKO nehmen an den ebenfalls zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des Ständigen Ausschusses für geographische Namen (StAGN) und an der entsprechenden Gremienarbeit der Vereinten Nationen (UNGEGN) teil.
(http://de.m.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgemeinschaft_f%C3%BCr_Kartographische_Ortsnamenkunde,10. Juni 2012)

 

Wie aus einem Schreiben der japanischen Botschaft in Österreich hervorgeht, empfiehlt die AKO für den Gebrauch in österreichischen Schulbüchern jedoch die von internationalen Gepflogenheiten abweichende Doppelbezeichnung Japanisches Meer/Ostmeer“.



In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Inwiefern sind die Empfehlungen der AKO betreffend österreichische Schulbücher für das BMUKK von Relevanz bzw. bindend?

2.     Hat das BMUKK bei der eventuellen Übernahme von Ortsbezeichnungen in österreichischen Schulbüchern vorab redaktionelle Einwirkungsmöglichkeiten?

3.     Hat das BMUKK bei generell bei österreichischen Schulbüchern vorab redaktionelle Einwirkungsmöglichkeiten?

4.     Stimmt das BMUKK entgegen bisherigen internationalen Gepflogenheiten der Empfehlung der AKO zu? (Bitte begründen!)

5.     Warum wirkt das BMUKK in einem Gremium, das Empfehlungen österreichische Schulbücher betreffend abgeben kann, nicht mit?