12029/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.06.2012
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ANFRAGE

des Abgeordneten Harald Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst

betreffend finanzielle Unterstützung von NGO´s

Der österreichischen Rechtsordnung ist der Begriff „NGO“ nicht bekannt; nicht bekannt insofern, da es für diesen Begriff keine Legaldefinition gibt.

 

In der englischen Literatur werden die NGO´s als „Interessensgruppe“, „Aktivistenorganisation“, „private Freiwilligenorganisation“ oder „Graswurzelorganisation“ bezeichnet.

 

Der Begriff „NGO“ wurde zum ersten Mal im Artikel 71 der UN-Charter erwähnt. Jedoch wurde auch hier nicht festgehalten, was eigentlich eine „NGO“ ist oder welche Voraussetzung eine Organisation haben muss, um als eine „NGO“ anerkannt zu werden.

 

Solche Organisationen, die sich zumeist selbst den Siegel „NGO“ geben, werden mit finanziellen Zuwendungen aus dem Staatsbudget unterstützt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst

ANFRAGE

  1. Wie viele NGO´s wurden und werden im Jahr 2012 von ihrem Ressort finanziell unterstützt? (Aufgelistet nach Höhe der Finanzierung und NGO)
  2. Wie viele werden 2013 finanziell unterstützt? (Aufgelistet nach Höhe der Finanzierung und NGO)
  3. Welche Definition des Begriffs „NGO“ wird in Ihrem Ressort verwendet?
  4. Welche Voraussetzungen muss eine NGO haben, um finanzielle Unterstützung zu erhalten?