12030/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.06.2012
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ANFRAGE
des
Abgeordneten Harald Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister
für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend finanzielle Unterstützung von NGO´s
Der österreichischen Rechtsordnung ist der Begriff „NGO“ nicht bekannt; nicht bekannt insofern, da es für diesen Begriff keine Legaldefinition gibt.
In der englischen Literatur werden die NGO´s als „Interessensgruppe“, „Aktivistenorganisation“, „private Freiwilligenorganisation“ oder „Graswurzelorganisation“ bezeichnet.
Der Begriff „NGO“ wurde zum ersten Mal im Artikel 71 der UN-Charter erwähnt. Jedoch wurde auch hier nicht festgehalten, was eigentlich eine „NGO“ ist oder welche Voraussetzung eine Organisation haben muss, um als eine „NGO“ anerkannt zu werden.
Solche Organisationen, die sich zumeist selbst den Siegel „NGO“ geben, werden mit finanziellen Zuwendungen aus dem Staatsbudget unterstützt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende
ANFRAGE