12047/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.06.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend „Befreiung vom Kostenanteil bei geringen Einkommen in der SVA“

BEGRÜNDUNG

 

Auf Basis der aktuellen Jahresberichte der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) können keine Rückschlüsse auf den Stand und die Entwicklung der gewährten Befreiungen vom Kostenanteil für Sachleistungen der Krankenversicherung gezogen werden.

Aufgrund der vielfach prekären Einkommens- und Lebenssituation insbesondere von Ein-Personen-UnternehmerInnen und KleinstunternehmerInnen (bis zu neun MitarbeiterInnen) erscheint es jedoch umso wichtiger, transparente Zahlen und Informationen zur Möglichkeit der Befreiung vom Kostenanteil zu veröffentlichen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele UnternehmerInnen haben jeweils in den Jahren 2009, 2010 und 2011 einen Antrag auf Befreiung vom Kostenanteil aufgrund geringer Einkommen gestellt? (Mit der Bitte um Auflistung nach Bundesland, Geschlecht und Unternehmensgröße – insbesondere EPU sowie KleinstunternehmerInnen)

 

2)    Wie hoch war das Durchschnittseinkommen dieser AntragstellerInnen in den jeweiligen Jahren? (Mit der Bitte um Auflistung nach Geschlecht und Unternehmensgröße – insbesondere EPU sowie KleinstunternehmerInnen)

3)    Wie vielen dieser Anträge auf Befreiung aufgrund eines geringen Einkommens wurden in den jeweiligen Jahren stattgegeben? (Mit der Bitte um Auflistung nach Geschlecht und Unternehmensgröße – insbesondere EPU und KleinstunternehmerInnen)

 

4)    Wie viel UnternehmerInnen haben jeweils in den Jahren 2009, 2010 und 2011 einen Antrag auf Befreiung vom Kostenanteil aufgrund einer schweren und/oder chronischen Krankheit gestellt?

 

5)    Wie hoch war das Durchschnittseinkommen dieser AntragsstellerInnen in den jeweiligen Jahren?

 

6)    Wie vielen der Anträge aufgrund einer schweren und/oder chronischen Erkrankung wurde in den jeweiligen Jahren stattgegeben?

 

7)    Derzeit darf das monatliche Einkommen für die Befreiung vom Kostenanteil EUR 814,82 (bzw. bei Ehepaaren oder Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt EUR 1.221,68) nicht übersteigen. Wird diese Einkommensgrenze auch bei AntragstellerInnen mit chronischen Erkrankungen herangezogen?

 

8)    Wird diese Einkommensgrenze auch auf AntragsstellerInnen mit anderen (schweren) Erkrankungen herangezogen?

 

9)    Welche Schritte haben Sie/die SVA in der Vergangenheit gesetzt bzw. werden Sie/die SVA in der Zukunft setzen, um Versicherte verstärkt auf die Möglichkeit der Befreiung vom Kostenanteil aufmerksam zu machen?