12057/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Herrn Bundesminister für Europäische und Internationale Angelegenheiten

betreffend Position des BMEIA zu einem Revisionismusversuch der Arbeitsgemeinschaft für Kartographische Ortsnamenkunde

 

 

Die Arbeitsgemeinschaft für Kartographische Ortsnamenkunde (AKO) ist ein Koordinationsgremium der in Österreich mit geographischen Namen befassten Dienststellen des Bundes und der Länder sowie mehrerer zuständiger wissenschaftlicher Einrichtungen und der Privatkartographie.

 

Tätigkeiten und Ziele

 

Ziel der 1969 gegründeten AKO ist es, die Standardisierung der geographischen Namen Österreichs im Sinne der Empfehlungen der Vereinten Nationen zu fördern. Zu diesem Zweck hält die AKO zweimal jährlich Sitzungen ab, die vor allem dem Informations- und Erfahrungsaustausch hinsichtlich namenkundlicher Fragen dienen. In der Arbeitsgemeinschaft vertreten sind das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, die Statistik Austria, das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, das Bundesministerium für Landesverteidigung, die Nomenklatur- resp. Ortsnamenkommissionen der einzelnen österreichischen Bundesländer, das Österreichische Normungsinstitut, die Österreichische Geographische Gesellschaft, das Institut für Dialekt- und Namenlexika sowie das Institut für Stadt- und Regionalforschung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, das Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Wien, die Österreichische Gesellschaft für Namenforschung u. a. m. Vertreter der AKO nehmen an den ebenfalls zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des Ständigen Ausschusses für geographische Namen (StAGN) und an der entsprechenden Gremienarbeit der Vereinten Nationen (UNGEGN) teil.
(http://de.m.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgemeinschaft_f%C3%BCr_Kartographische_Ortsnamenkunde,10. Juni 2012)

 

Wie aus einem Schreiben der japanischen Botschaft in Österreich hervorgeht, empfiehlt die AKO für den Gebrauch in österreichischen Schulbüchern jedoch die von internationalen Gepflogenheiten abweichende Doppelbezeichnung Japanisches Meer/Ostmeer.



 



In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Europäische und Internationale Angelegenheiten die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Ist dem BMEIA die o.g. Empfehlung des AKO bekannt?

2.     Falls ja, wurde das BMEIA in die Diskussionen zur o.g. Empfehlung des AKO mit eingebunden?

3.     Ist dem BMEIA auch die obige Stellungnahme der japanischen Botschaft in Österreich zur Empfehlung des AKO bekannt?

4.     Wie lautet die Stellungnahme des BMEIA zur Empfehlung des AKO in dieser Frage? (Bitte begründen!)

5.     Wie lautet die offizielle Position des BMEIA zur Frage der Namengebung des Japanischen Meeres? (Bitte begründen!)