12174/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.06.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Grosz

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst

 

betreffend das Sicherheitsrisiko für Mitglieder der Bundesregierung ohne Diplomatenpass

 

Der Nationalrat hat eine neue Regelung für die Ausstellung von Diplomantepässen beschlossen. Auch weiterhin werden der Bundespräsident, die Mitglieder der Bundesregierung, die Präsidenten des Nationalrates sowie - auf Druck der „Privilegienritter“ von SPÖ, ÖVP und den Grünen - einige Abgeordnete des Nationalrates dieses begehrte Reisedokument erhalten.

Aber wie der Name des Passes schon sagt: Politiker sind keine Diplomaten. Trotzdem werden Politiker diese „indirekte Titelschwindelei“ weiterhin nutzen, und mit Diplomatenpass unterwegs sein. Damit brauchen sich diese Politiker auch endlich nicht mehr zu fürchten, wenn sie den Radius ihres kommunalen Wirkungsbereiches verlassen. Von Seiten der SPÖ, der ÖVP und den Grünen wird nämlich damit argumentiert, dass ein Diplomantepass besonders in Krisengebieten schützt.

Bis dato war insbesondere nicht bekannt, dass die Mitglieder der Bundesregierung einem erhöhten Sicherheitsrisiko im Ausland ausgesetzt sind. Selbst die vulgären Beschimpfungsorgien des ÖVP-Landwirtschaftsministers Nikolaus Berlakovich am Pariser Flughafen führten zu keiner Festnahme. Auch die international durch ihre „Fettnapfpolitik“ bekannte Finanzministerin „Herr“ Fekter (Stichwort: „Junckers Nierensteine“) war unseres Wissens noch nie einer Situation ausgesetzt, die nur unter Zuhilfenahme des Diplomatenpasses zu regeln gewesen wäre.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Sind Sie bzw. ein Ihnen unterstellter Staatssekretär Inhaber eines Diplomatenpasses? Wenn ja, jeweils seit wann?
  2. Sind Sie bzw. ein Ihnen unterstellter Staatssekretär Inhaber eines „normalen“ Reisepasses? Wenn ja, seit wann und welche Gültigkeit hat dieses Reisedokument? Wenn nein, warum nicht?
  3. Mit welchem Reisedokument bestreiten Sie bzw. ein allfälliger Staatssekretär ihre Auslandsdienstreisen?
  4. Entspricht es der Tatsache, dass Sie bzw. ein Ihnen unterstellter Staatssekretär auch die privaten Auslandsreisen mit dem Diplomantepass bestreiten? Wenn ja, welches öffentliche Interesse lässt sich aus diesen Urlaubsfahrten ableiten?
  5. Wann waren Sie bzw. ein Ihnen unterstellter Staatssekretär im Rahmen der Auslandsdienstreisen in einer Situation, wo man nur unter Zuhilfenahme des Diplomatenpasses einer Festnahme durch ausländische Behörden entgangen ist?
  6. Gab es im Rahmen Ihrer Auslandsdienstreisen bzw. der Auslandsdienstreisen eines Staatssekretärs eine Situation, wo man nur unter Zuhilfenahme des Diplomatenpasses „frei und ungehindert“ passieren konnte? Wenn nein, warum braucht man dann einen Diplomatenpass?
  7. Führte eine dieser genannten Reisen in Länder, für welche eine aufrechte Reisewarnung besteht bzw. bestand (z.B. Afghanistan, Algerien, Haiti, Irak, Jemen, Kongo - Demokratische Republik, Libyen, Mali, Mauretanien, Niger, Südsudan, Somalia, Syrien, Zentralafrikanische Republik)? Wenn ja, wann?