12275/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.07.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Kompatibilität des „verschränkten Unterrichts“ mit Freizeitengagement

 

 

Den sog. „verschränkten Unterricht“ an Ganztagesschulen definiert das BMUKK folgendermaßen:

 

Verschränkte Abfolge von Unterrichts- und Betreuungsteil bedeutet, dass mehrmals im Laufe eines Tages Unterrichts-, Lern- und Freizeit einander abwechseln. Aus organisatorischen Gründen müssen in diesem Fall alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse am Betreuungsteil teilnehmen.

Diese Variante ganztägig geführter Schulformen entspricht dem seinerzeitigen Schulversuch „Ganztagsschule“.

Für die Führung einer Klasse mit verschränkter Abfolge des Unterrichts- und des Betreuungsteiles ist weitgehendes Einverständnis notwendig: Alle Schülerinnen und Schüler der Klasse müssen für den Betreuungsteil während der ganzen Woche angemeldet sein, und die Erziehungsberechtigten von zwei Dritteln der betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie mindestens zwei Drittel der betroffenen Lehrerinnen und Lehrer müssen zustimmen.

In allen anderen Fällen sind Unterrichts- und Betreuungsteil getrennt zu führen.“
(http://www.bmukk.gv.at/schulen/tagesbetreuung/fragen/index.xml#toc3-id5, 27. Jun. 2012)

 

Damit wird jedoch jegliches außerschulisches Nachmittagsengagement von Schülern zunehmend verunmöglicht.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

Anfrage

 

 

1.     Wird – nach dem derzeitigen Konzept des BMUKK – für Schüler bzw. Eltern, welche für eine Teilnahme am „verschränkten Unterricht“ optiert haben, eine Wechselmöglichkeit in ein Unterrichtsschema ohne „verschränkten Unterricht“ vorgesehen sein?

2.     Falls ja, unter welchen Umständen wird dies möglich sein?

3.     Hat sich das BMUKK bei der Konzeptionierung des „verschränkten Unterrichts“ mit Vereinen, welche auf Freiwilligenarbeit angewiesen sind, koordiniert?

4.     Falls ja, mit welchen?

5.     Wie wird das BMUKK sicherstellen, dass auch Schülern, die einen „verschränkten Unterricht“ besuchen, das Engagement in Sportvereinen weiterhin möglich ist?

6.     Wie wird das BMUKK sicherstellen, dass auch Schülern, die einen „verschränkten Unterricht“ besuchen, die private sportliche Betätigung am Nachmittag weiterhin möglich ist?

7.     Wie wird das BMUKK sicherstellen, dass auch Schülern, die einen „verschränkten Unterricht“ besuchen, das Engagement in Musikvereinen bzw. auch die damit zusammenhängende Übungszeit einzuhalten weiterhin möglich ist?

8.     Wie wird das BMUKK sicherstellen, dass auch Schülern, die einen „verschränkten Unterricht“ besuchen, beispielsweise der Nachmittagsbesuch einer Musikschule bzw. auch die damit zusammenhängende Übungszeit einzuhalten weiterhin möglich ist?


9.     Wie wird das BMUKK sicherstellen, dass auch Schülern, die einen „verschränkten Unterricht“ besuchen, beispielsweise der nachmittägliche Besuch eines privaten Musikunterrichts bzw. auch die damit zusammenhängende Übungszeit einzuhalten weiterhin möglich ist?

10.  Wie wird das BMUKK sicherstellen, dass auch Schülern, die einen „verschränkten Unterricht“ besuchen, das Engagement in Vereinen wie z.B. dem Jugendrotkreuz, der Feuerwehrjugend u.a. weiterhin möglich ist?

11.  Wie wird das BMUKK sicherstellen, dass auch Schülern, die einen „verschränkten Unterricht“ besuchen, das Engagement in Schülerverbindungen weiterhin möglich ist?

12.  Wie wird das BMUKK sicherstellen, dass auch Schülern, die einen „verschränkten Unterricht“ besuchen, das Engagement in sonstigen Freizeitvereinen weiterhin möglich ist?