12310/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2012
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend 1. Resümee der Rettungsgasse

 

 

Seit 1. Jänner 2012 gilt in Österreich die Rettungsgasse, d.h. theoretisch müssten alle Verkehrsteilnehmer wie PKWs, Motorräder, LKWs oder Busse bei Staubildung oder stockendem Verkehr vorausschauend eine Rettungsgasse bilden.

Durch Bildung einer Rettungsgasse sollen Polizei, Feuerwehr, Rettung sowie Straßen- und Pannendienst um bis zu vier Minuten schneller und sicherer am Unfallort als bisher über den Pannenstreifen sein, wodurch die Überlebenschance der Unfallopfer um bis zu 40 Prozent erhöht ist.

Rettungsgassen gibt es bereits in Deutschland, Tschechien, Schweiz und Slowenien.

Leider funktioniert in Österreich auch jetzt – zu Beginn der Sommerferien – das Bilden der Rettungsgassen noch nicht überall; zudem kommt es leider immer wieder vor, dass Rettungsgassen zwar gebildet, aber von undisziplinierten Fahrzeuglenkern als Fahrspur verwendet werden.

Ein weiteres großes Ärgernis ist die österreichweit sehr unterschiedliche Handhabung der Bestrafung bei Verstößen gegen das Bilden oder das Befahren einer Rettungsgasse.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie häufig sollte durchschnittlich pro Tag in Österreich eine Rettungsgasse gebildet werden?

2.    Wie häufig wird derzeit tatsächlich eine vollständige Rettungsgasse gebildet?

3.    Inwieweit erfolgt mittlerweile das Bilden einer Rettungsgasse seit der Einführung mit Jänner 2012 schneller bzw. disziplinierter?

4.    Wie häufig war es bislang Einsatzfahrzeugen nicht möglich, an eine Unfallstelle zu gelangen, da einerseits die Rettungsgasse nur teilweise gebildet wurde, gleichzeitig aber durch das teilweise Bilden der Rettungsgasse auch der Pannenstreifen nicht benutzbar war?

5.    Seit wann wird das Nichtbilden einer Rettungsgasse bestraft?


6.    Wie hoch sind im Durchschnitt die verhängten Strafen bei Nichtbilden einer Rettungsgasse?

7.    Wie hoch war bislang die höchste in diesem Zusammenhang verhängte Strafe und wo wurde sie verhängt?

8.    Welchen Anteil an diesen Strafen hatten bislang Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen?

9.    Wie viele davon kamen aus Deutschland, Tschechien, der Schweiz bzw. Slowenien?

10. Ist bekannt, ob es Autofahrer gibt, die bereits mehrfach wegen Nichtbilden einer Rettungsgasse bestraft wurden und wenn ja, wie häufig war dies der Fall?

11. Wie häufig wurde bislang das Befahren einer Rettungsgasse bestraft?

12. Wie hoch sind im Durchschnitt die verhängten Strafen für das Befahren einer Rettungsgasse?

13. Wie hoch war bislang die höchste in diesem Zusammenhang verhängte Strafe und wo wurde sie verhängt?

14. Welchen Anteil an diesen Strafen hatten bislang Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen?

15. Wie viele davon kamen aus Deutschland, Tschechien, der Schweiz bzw. Slowenien?

16. Ist bekannt, ob es Autofahrer gibt, die bereits mehrfach wegen Befahrens einer Rettungsgasse bestraft wurden und wenn ja, wie häufig war dies der Fall?

17. Wie hoch ist bislang in Summe die Höhe der verhängten Strafen in Zusammenhang mit dem Nichtbilden bzw. Befahren einer Rettungsgasse?

18. Gibt es bereits Untersuchungen in Österreich, ob die Einsatzkräfte seit Einführung der Rettungsgassen tatsächlich schneller am Unfallort sind und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

19. Ist in Zusammenhang mit der Rettungsgasse an eine neuerliche Information für die Autofahrer gedacht und wenn ja, wann und in welcher Form soll diese erfolgen?

20. Inwieweit ist daran gedacht, das Nichtbilden, insbesondere aber das Befahren einer Rettungsgasse als Vormerkdelikt aufzunehmen?

21. Inwieweit wird seitens Ihres Ministeriums versucht, die Verkehrsstrafen in Österreich endlich zu vereinheitlichen, d.h. dass idente Delikte österreichweit eine einheitliche Strafhöhe nach sich ziehen?