12311/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend 1. Resümee der Rettungsgasse

 

 

Seit 1. Jänner 2012 gilt in Österreich die Rettungsgasse, d.h. theoretisch müssten alle Verkehrsteilnehmer wie PKWs, Motorräder, LKWs oder Busse bei Staubildung oder stockendem Verkehr vorausschauend die Rettungsgasse bilden.

Durch Bildung einer Rettungsgasse sollen Polizei, Feuerwehr, Rettung sowie Straßen- und Pannendienst um bis zu vier Minuten schneller und sicherer am Unfallort als bisher über den Pannenstreifen sein, wodurch die Überlebenschance der Unfallopfer um bis zu 40 Prozent erhöht ist.

Rettungsgassen gibt es bereits in Deutschland, Tschechien, Schweiz und Slowenien.

Leider funktioniert auch jetzt – zu Beginn der Sommerferien – das Bilden der Rettungsgassen noch nicht überall, zudem kommt es leider immer wieder vor, dass Rettungsgassen zwar gebildet oder von undisziplinierten Fahrzeuglenkern aber als Fahrspur verwendet werden. Ein großes Ärgernis ist auch die österreichweit sehr unterschiedliche Handhabung der Bestrafung bei Verstößen gegen das Bilden oder das Befahren einer Rettungsgasse.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie häufig sollte durchschnittlich pro Tag in Österreich eine Rettungsgasse gebildet werden?

2.    Inwieweit erfolgt das Bilden einer Rettungsgasse seit der Einführung mit Jänner 2012 schneller bzw. disziplinierter?

3.    Wie häufig war es bislang Einsatzfahrzeugen nicht möglich, an eine Unfallstelle zu gelangen, da einerseits die Rettungsgase nur teilweise gebildet wurde, gleichzeitig aber durch das teilweise Bilden der Rettungsgasse der Pannenstreifen nicht benutzbar war?

4.    Seit wann wird das Nichtbilden einer Rettungsgasse bestraft?

5.    Wie hoch sind im Durchschnitt die verhängten Strafen?


6.    Wie hoch war bislang die höchste in diesem Zusammenhang verhängte Strafe und wo wurde sie verhängt?

7.    Wie hoch ist bislang in Summe die Höhe der verhängten Strafen in Zusammenhang mit dem Nichtbilden bzw. Befahren einer Rettungsgasse?

8.    Welchen Anteil an den Strafen hatten bislang Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen?

9.    Ist bekannt, ob es Autofahrer gibt, die bereits mehrfach wegen Nichtbilden einer Rettungsgasse bestraft wurden und wenn ja, wie häufig war dies der Fall?

10. Wie häufig wurde bislang das Befahren einer Rettungsgasse bestraft?

11. Wie hoch sind im Durchschnitt die verhängten Strafen?

12. Wie hoch war bislang die höchste in diesem Zusammenhang verhängte Strafe und wo wurde sie verhängt?

13. Ist bekannt, ob es Autofahrer gibt, die bereits mehrfach wegen Befahrens einer Rettungsgasse bestraft wurden und wenn ja, wie häufig war dies der Fall?

14. Welchen Anteil an den Strafen hatten bislang Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen?

15. Wie viele davon kamen aus Deutschland, Tschechien, der Schweiz bzw. Slowenien?

16. Gibt es bislang Untersuchungen, ob die Einsatzkräfte seit Einführung der Rettungsgassen tatsächlich schneller am Unfallort sind und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

17. Ist in Zusammenhang mit der Rettungsgasse an eine neuerliche Information für die Autofahrer gedacht und wenn ja, wann und in welcher Form soll diese stattfinden?

18. Inwieweit ist daran gedacht, das Nichtbilden, insbesondere aber das Befahren einer Rettungsgasse als Vormerkdelikt aufzunehmen?

19. Inwieweit wird seitens Ihres Ministeriums versucht, die Verkehrsstrafen in Österreich zu vereinheitlichen, d.h. dass idente Delikte eine einheitliche Strafhöhe nach sich ziehen?