12325/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.07.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Mehrkosten durch das Schienenkartell
Das deutsche Bundeskartellamt hat diesen Monat einen Strafbescheid erlassen. ThyssenKrupp soll gemeinsam mit sechs weiteren Stahlunternehmern ein Kartell gebildet haben. Allein die Deutsche Bundesbahn soll durch künstlich überhöhte Preise einen finanziellen Schaden von 500 Millionen Euro erlitten haben.
Im Zuge dieses Schienenkartells sollen auch die Österreichischen Bundesbahnen überhöhte Preise für Schienenstahl bezahlt haben.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
ANFRAGE
1. Sind dem Bundesministerium die sechs übrigen Unternehmen, die sich an dem Schienenkartell beteiligt haben, bekannt?
2. Wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich?
3. Haben auch die ÖBB bzw. die ÖBB-Infrastruktur AG Schienenstahl von Unternehmen bezogen, die an der Bildung des Schienenkartells beteiligt waren?
4. Wenn ja, in welchem finanziellen Umfang?
5. Auf welche Summe beläuft sich der resultierende finanzielle Schaden?
6. Haben Subunternehmer der ÖBB bzw. der ÖBB-Infrastruktur AG Schienenstahl von Unternehmen bezogen, die sich am Schienenkartell beteiligt haben?
7. Wenn ja, in welchem finanziellen Umfang und wie hoch ist der daraus resultierende Schaden für die ÖBB bzw. die ÖBB-Infrastruktur AG?