12369/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2012
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Justiz

betreffend Aufwendungen für Kabinette 2011 und Trainees von der Industriellenvereinigung

BEGRÜNDUNG

 

In vergangenen Jahren sind die Kosten für die Ministerkabinette bzw. Staatssekretariatsbüros  in einzelnen Ressorts teilweise beträchtlich gestiegen – vor allem als Folge von personellen Aufstockungen, Arbeitsleihverträgen, Sonderprämien usw.

Parallel dazu konnte in einzelnen Ressorts beobachtet werden, dass einzelne Aufgaben, die früher von MitarbeiterInnen des Kabinetts oder Stabsstellen des Ressorts bearbeitet wurden, in externe Beratungsleistungen ausgelagert wurden oder parallel zu den KabinettsmitarbeiterInnen und Stabsstellen organisiert werden.

Ein weiterer, offensichtlich ungebrochener Trend scheint die Beschäftigung von Trainees oder auch Arbeitsleihkräften aus dem Bereich der Industriellenvereinigung zu sein. So hat der neue Präsident der Industriellenvereinigung, Georg Kapsch,  in einem Interview im ORF am 22.6.2012 gesagt:

"Also ich denke, Mitarbeiter in Ministerbüros, das sind unsere Trainees. Und wir haben nicht nur Mitarbeiter in Ministerbüros, wir haben auch Mitarbeiter in Unternehmen. Das sind Menschen, die wir später wieder in unsere Organisation zurückholen und die dort etwas lernen. Es muss nur transparent sein."

Derzeit ist aber (noch) nichts transparent!

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

 

1.   Wie viele Personen werden gegenwärtig (zum Stichtag 30.6.2012) im Ministerbüro (gegebenenfalls Büro des Staatssekretariats) beschäftigt?  

 

2.   Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden seit 1.1.2011 (unter Anführung des Datums des Beschäftigungsbeginns sowie eines etwaigen Beschäftigungsendes) im Ministerbüro (gegebenenfalls auch Büro Staatssekretariat) beschäftigt und auf welcher Grundlage (Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz,  Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitsüberlassungsgesetz) basierte jeweils dieses Dienstverhältnis?

 3.   Bei wie vielen MitarbeiterInnen des Ministerbüros (bzw. Staatssekretariats-büros) bestanden 2011 Arbeitsleihverträge? 

 4.   Mit welchen Arbeitskräfteüberlassern wurden diese Arbeitsleihverträge (2011) abgeschlossen? 

 5.   Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstiger Entgeltbestandteile), die aus der Beschäftigung aller MitarbeiterInnen des Minister- bzw. Staatssekretariatsbüros (gemeint sind hier KabinettsmitarbeiterInnen im engeren Sinn, exkl. Sekretariat, Kanzlei – und sonstige Hilfskräfte)  im Jahr 2010 entstanden sind?

6.   Wie viele sonstige MitarbeiterInnen (gemeint sind hier Kanzlei- und sonstige Hilfskräfte, Fahrdienst, Sekretariate usw.) waren in Ihrem Minister- bzw. Staatssekretariatsbüro im Jahr 2011 beschäftigt?

7.   In welchen Funktionen waren diese weiteren MitarbeiterInnen beschäftigt?

8.   Bei wie vielen sonstigen MitarbeiterInnen des Ministerbüros bestanden  im Jahr 2011 Arbeitsleihverträge?

9.   Welche und wie viele Personen aus Ihrem Ministerbüro (gegebenenfalls Büro des Staatssekretariats) haben seit 1.1.2011  eine  andere Beschäftigung in Ihrem Ressort oder diesem nachgelagerten Dienststellen gefunden und in welcher Funktion bzw. mit welcher arbeitsrechtlichen Grundlage?

10. Welche und wie viele Personen, die in Ihrem Ministerbüro (gegebenenfalls Büro des Staatsekretariats) oder dem Kabinett von AmtsvorgängerInnen beschäftigt waren, erhalten von Ihrem Ressort seit 1.1.2011 Aufträge bzw. Werkverträge und wie werden die Leistungen im einzelnen definiert bzw. abgerechnet (bitte die Kosten detailliert pro Auftrag angeben)?


11. Welche Personen in Ihrem Kabinett (bzw. allfälligem Büro eines Staatssekretariats) sind derzeit mit Presse- und Medienarbeit beauftragt?

12. Gibt es in Ihrem Ressort auch eine Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des Ressorts? Wenn ja, aus wie vielen Personen besteht diese derzeit?

13. Wie viele Trainees oder sonstige MitarbeiterInnen sind in Ihrem Ministerium  seit 2008 beschäftigt, die aus der Industriellenvereinigung (IV) kommen bzw. von dieser über eine Tochterorganisation (Arbeitskräfteüberlasser) verliehen wurden (bitte in die Kategorien Anstellung, befristeter Vertrag, Werkvertrag, sonstiges Vertragsverhältnis aufschlüsseln)?

14. Welche Funktionen bekleiden sie und in welchen Abteilungen sind sie tätig?

15.  Sind darunter Personen, die Sach- oder Personalverantwortung haben?

16.  Sind Personen, die von der IV kommen, in die Erarbeitung von Gesetzen  oder  Verordnungen eingebunden?

17.  Welche Kosten sind für Ihr Ressort durch die Beschäftigung von Personen gemäß Frage 13  in den  Jahren seit 2008 jeweils angefallen?

18.   Gibt es Richtlinien zur Beschäftigung von MitarbeiterInnen eines Lobbyisten in Ihrem Ressort bzw.  öffentlichen Unternehmen, die in Ihre Zuständigkeit fallen und wenn, wie lauten diese?