12404/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.07.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde an den/die Bundeskanzler
betreffend Bezügegesetz für 2010 bzw. 2011
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende
1). Wie viele Personen beziehen derzeit (1.7.2012) Ruhebezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?
2). Wie viele Personen beziehen derzeit (1.7.2012) Versorgungsbezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?
3). Wie viele Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49 f BezG geltend gemacht haben, erhalten derzeit (1.7.2012) diesen Ruhebezug?
4). Sind diese Personen inkludiert in den Antworten zu 1). und 2).?
5). Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge im Jahr 2010 (bitte um Angabe der Gesamtsumme und Gesamtzahl der BezieherInnen) ?
6). Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge im Jahr 2011 (bitte um Angabe der Gesamtsumme und Gesamtzahl der BezieherInnen) ?
7). Wie hoch war der Aufwand für Versorgungsbezüge im Jahr 2010 für Ihren Bereich (bitte um Angabe der Gesamtsumme und Gesamtzahl der BezieherInnen) ?
8). Wie hoch war der Aufwand für Versorgungsbezüge im Jahr 2011 für Ihren Bereich (bitte um Angabe der Gesamtsumme und Gesamtzahl der BezieherInnen) ?
9). Wie hoch waren die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen (§ 12 BezG)
a) im Jahr 2010
b) im Jahr 2011 für Ihren Bereich?
10). Wie hoch waren die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungs- beitrag (§ 44 n BezG)
a) 2010
b) 2011 für Ihren Bereich?
11). Wie hoch war der finanzielle Aufwand, den Sie gemäß § 14(1) BezG geleistet haben,
a) im Jahr 2010
b) im Jahr 2011,
c) und an wie viele Personen haben sie jeweils Zahlungen gemäß § 14(1) BezG geleistet?
12). Haben Sie nach anderen Bestimmungen des § 14 BezG
a) im Jahr 2010
b) im Jahr 2011 Zahlungen geleistet? Wenn ja, in welcher Höhe?
13). Wie viele Ruhe – bzw. Versorgungsbezüge aus Ihrem Bereich lagen zum Stichtag 1.7.2012 über dem Brutto von 10.000 Euro (exkl. Pensionssicherungsbeitrag)?