12412/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Peter Stauber

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Einführung einer permanenten Höchstgeschwindigkeitbeschränkung von 100 km/h auf der A 1 im Streckenabschnitt Wolfsberg - St. Andrä

In Kärnten leiden einige Gebiete noch immer unter erheblicher Feinstaubbelastung. Besonders das Lavanttal ist auf Grund seiner Inversionswetterlage, der Abgase aus dem Kohlekraftwerk Sostanje im benachbarten Slowenien sowie der extremen Verkehrsbelastung auf der Autobahn A 1 sehr stark von dieser Feinstaubbelastung betroffen.

An der Messstelle Wolfsberg/Hauptschule werden die Tagesmittelwerte pro Jahr deutlich öfter als gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) zulässig wäre überschritten (siehe dazu auch die Anfragebeantwortung 713/AB vom 17. März 2009 zur Anfrage 718/J). Daher wurden von einigen Städten im Lavanttal auch eigene Maßnahmen im Bereich Verkehrslenkung und -planung ergriffen.

Das IG-L ist zwar durch die jeweiligen Landeshauptleute zu vollziehen, der zuständige Kärntner Landeshauptmann bleibt diesbezüglich jedoch, auf Kosten der Gesundheit und der Lebensqualität der Lavanttaler Bevölkerung, weitgehend untätig.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende


Anfrage:

  1. Wird, nachdem etwa in Kärnten der zuständige Landeshauptmann die Möglichkeiten des IG-L nicht ausschöpft und vollzieht, seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft daran gedacht, den Vollzug des IG-L in die Bundeskompetenz oder zumindest in den Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptleute zu transferieren?
  2. Beabsichtigen Sie im nächsten IG-L-Bericht Verstöße gegen das IG-L im Bereich des Vollzugs zu dokumentieren?
  3. Können Sie sich, eventuell im Einvernehmen mit der Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, vorstellen auf Grund der nachweisbar hohen Feinstaubbelastung im Lavanttal eine permanente Höchstgeschwindigkeitbeschränkung von 100 km/h auf der A 1 im Streckenabschnitt Wolfsberg - St. Andrä zu verordnen beziehungsweise diesbezügliche rechtliche Grundlagen herbeizuführen?
  4. Welche Maßnahmen beabsichtigt das Bundesministerium für Land- und Fortswirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Kenntnis der gut dokumentierten gesundheitsgefährdenden Feinstaubbelastung im Lavanttal im Interesse der dort lebenden Menschen zu unternehmen?