12455/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Probleme bei der Durchführung von Sondertransporten

 

 

Bei der Durchführung und Abwicklung von Sondertransporten kommt es im Straßenverkehr immer wieder zu gefährlichen Situationen; die Probleme, die bei der Begleitung von Sondertransporten entstehen können bzw. entstehen, sind in der Regel für alle Sondertransportbegleiter gleich.

Eines der Hauptprobleme ist beispielsweise der einzuhaltende Abstand zwischen dem Transportfahrzeug und dem Sondertransportbegleiter. Ist der Abstand zwischen den Fahrzeugen zu groß, gibt es leider immer wieder undisziplinierte Straßenverkehrsteilnehmer, die sich zwischen die zusammengehörenden Fahrzeuge des Sondertransportes zwängen.

Offen ist auch die Frage der Bewertung der Begleitfahrzeuge von Sondertransporten; diese dürfen zwar Blaulicht im Zuge einer Transportbegleitung nutzen, aufgrund der Tatsache, dass diese aber kein „Schallzeichen mit Aufeinanderfolge verscheiden hoher Töne“ nutzen. Dadurch wird ein Begleitfahrzeug – auch im Einsatzfall – nicht von allen Stellen als Einsatzfahrzeug im Sinne des § 26 StVO – mit allen Rechten und Pflichten - bewertet.

 

Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Sondertransporte wurden jeweils in den letzten 3 Jahren rein innerhalb Österreichs durchgeführt?

2.    Wie viele Sondertransporte wurden jeweils in den letzten 3 Jahren in Österreich gestartet und hatten ihr Ziel im Ausland?

3.    Wie viele Sondertransporte sind jeweils in den letzten 3 Jahren aus den Ausland kommend nach Österreich gefahren und wie viele davon hatten Ihr Ziel in Österreich bzw. wie viele davon sind durch Österreich durchgefahren?

4.    Inwieweit gelten für Sondertransporte unabhängig davon, ob sie in Österreich beginnen oder aus dem Ausland kommen dieselben Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Sicherungsmaßnahmen und Begleitfahrzeuge?


5.    Gibt es eine lückenlose Aufzeichnung sämtlicher Sondertransporte in Österreich unabhängig davon, ob diese im Inland starten oder aus dem Ausland kommen?

6.    Wie häufig kommt es durch Sondertransporte zu (von diesen auch unbemerkten) Beschädigungen an der österreichischen Verkehrsinfrastruktur und ist es in jedem Fall möglich, den Verursacher eindeutig nachzuweisen?

7.    Wie hoch waren jeweils in den letzten 3 Jahren die durch Sondertransporte verursachten finanziellen Schäden an der österreichischen Verkehrsinfrastruktur und wer musste für diese Schäden aufkommen?

8.    Wie viele Sondertransporte aus dem Ausland sind im Schnitt in Österreich nicht ordnungsgemäß gemeldet?

9.    Welche Konsequenzen gibt es derzeit für nicht ordnungsgemäß gemeldete bzw. durchgeführte Sondertransporte und inwieweit wird dabei unterschieden, ob ein Sondertransport aus dem In- bzw. Ausland kommt?

10. Wie häufig werden in Österreich Sondertransporte ohne Transportbegleitung durchgeführt?

11. Welche Pflichten haben aus Sicht des BMVIT die Begleitfahrzeuge eines Sondertransportes?

12. Welche Rechte haben aus Sicht des BMVIT die Begleitfahrzeuge eines Sondertransportes?

13. Sind aus Sicht des BMVIT die Rechte bzw. Pflichten der Begleitfahrzeuge von Sondertransporten derzeit ausreichend und vor allem eindeutig geregelt bzw. welchen Verbesserungsbedarf sehen Sie in diesem Thematik?

14. In welchem Umfang gibt es Kontrollen, ob Sondertransporte völlig entsprechend den Genehmigungen durchgeführt werden?

15. Wie häufig werden Genehmigungen zur Durchführung eines Sondertransportes missbräuchlich verwendet (z.B. Durchführung einer höheren Zahl von Sondertransporten in einem gewissen zur Durchführung eines einzigen Sondertransportes genehmigten Zeitraumes)?