12566/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.09.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) – Gender(un)fair?

 

In der 7. Änderung der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien der Human- und Zahnmedizin wird festgehalten,  dass die Ermittlung des   Testwerts genderspezifisch erfolgt. [1]

Die daraus resultierende bevorzugte Behandlung weiblicher Bewerberinnen wurde vor allem damit begründet, dass die weiblichen Bewerberinnen bei dem Aufnahmetest stets schlechter abschneiden als ihre männlichen Mitbewerber. Daher wurde der Testwert, der über die Zulassung entscheidet, beim ESM-Test am 6. Juli in Wien nach Geschlechtern getrennt ausgewertet was dazu führte, dass Bewerberinnen trotz identer Punktezahl einen höheren Testwert als Männer aufweisen - und deshalb einen Studienplatz bekamen.

Der Bericht 7 des Zentrums für Testentwicklung und Diagnostik[2] widmet sich ebenfalls dieser Problematik und hält zum Thema Erfolgsvorhersage für Geschlechter folgendes fest: „…Die testwertabhängigen „Chancen“, die erste Vorprüfung zu  bestehen, sind praktisch bei gleicher Eignung identisch. Dieser Befund entkräftet jegliche  Befürchtungen, dass es zu Ungleichbehandlungen bezüglich der Geschlechter kommt…“

Auch in einer weiteren Fassung des Zentrums für Testentwicklung und Diagnostik[3]  wird auf das Thema Gendereffekte eingegangen. Das Fazit lautet wie folgt: „…Summa summarum ist das Fairnesskriterium „Chancengleichheit bei gleicher Eignung“ bezüglich der Geschlechter erfüllt…“


Des Weiteren beleuchtet der Bericht zum EMS Innsbruck und Wien[4] den Vorschlag für Männer und Frauen getrennte Standardisierungen vorzunehmen. Darin kommen die Autoren unter anderem zu dem Schluss, dass „gleiche Leistungen nicht mehr gleich bewertet werden.“

Abschließend lässt sich festhalten, dass durch die vorgenommen genderspezifische Auswertung Leistungsergebnisse des einen Geschlechts auf Kosten des anderen Geschlechts verzerrt wurden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung folgende

ANFRAGE

 

1.    Ist Ihnen bzw. Ihrem Ressort eine ähnliche Diskriminierung des Universitätszuganges in Österreich bekannt, welche sich auf Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Alter oder religiöser Zugehörigkeit zurückführen lässt?

 

a.   Wenn ja, wie war im jeweiligen Fall der Sachverhalt?

b.   Wenn ja, welche Maßnahmen wurden in weiterer Folge gesetzt?

 

2.    Gleiche messbare Eignung ist nicht mehr gleiche Zulassungschance. Die genderspezifische Auswertung führt nun auch dazu, dass bereits jetzt Frauen, selbst wenn sie auch ohne Quote einen Platz erhalten hätten, als Gender-Quotenfrauen abgestempelt und somit auch leistungsstarke Frauen diskriminiert werden. Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort diese negative Entwicklung?

 

3.    Ist Ihnen bzw. Ihrem Ressort eine ähnliche genderspezifische Auswertung aus anderen Ländern bekannt?

 

a.   Wenn ja, wo  und in welchem Zusammenhang wurden diese durchgeführt?

b.   Wenn ja, welche Erkenntnisse wurden bei der Anwendung gewonnen?

 

4.    Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort die Einführung von genderspezifischen Auswertungen in anderen Studienzweigen bzw. Prüfungssituationen?


 

5.    Die kürzlich veröffentlichte Ärztebedarfsstudie[5] geht von einem Ärztemangel ab 2020 aus. Es könnten bis zu 9900 Ärzte in Österreich fehlen. Sollte man nicht vor diesem Hintergrund versuchen den männlichen Bewerben - die aufgrund der genderspezifischen Auswertung abgelehnt wurden - einen Studienplatz bereitzustellen?

 

a.   Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort den Vorschlag einer (einmaligen) Erhöhung der Studienplätze?

b.   Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort den Vorschlag einer Ausweitung von Auslandsstipendien um die fehlenden Plätze zu kompensieren?

 

6.    Die derzeitige Situation beim Eignungstest für das Medizinstudium ist stark differenziert. Die MedUni Wien wendet eine genderspezifische Auswertung des EMS an – die MedUni Innsbruck hat auf diese „Adaptierung“ verzichtet. Auf der MedUni Graz hingegen  wird der "Basiskenntnistest Medizinische Studien" (BMS) durchgeführt. Das BMWF hat bislang keinerlei Lösungen präsentiert um dieser Problematik entgegenzuwirken. Warum haben Sie als zuständiger Fachminister nicht viel früher Regulierend eingegriffen um diesen „Wildwuchs“ zu unterbinden?

 

7.    Für das Jahr 2013 wurde ein gemeinsamer Test der Med-Unis Wien, Graz und Innsbruck angekündigt. In einem Zeitungsinterview äußerte sich der  Med-Uni-Wien-Rektor Wolfgang Schütz  uneinsichtig, und drohte an das „die genderspezifische Testauswertung auch künftig angewendet werden“ könnte.[6]

 

a.   Welche Position wird Ihr Ressort bei der Erstellung des gemeinsamen Tests einnehmen?

b.   Diese Haltung gibt Anlass zur Sorge, dass die Autonomie der Universitäten in manchen Bereichen (bewusst) missverstanden wird. Wie bewerten Sie die Universitätsautonomie vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen?

c.    Gibt es Überlegungen die Universitätsautonomie zu überarbeiten um solche Fehlentwicklungen in Zukunft unterbinden zu können?

d.   Welche Möglichkeiten des Korrektivs haben Sie bei offensichtlichen Fehlverhalten von Rektoren?

 

8.     Wie hoch ist das aktuelle Bruttomonatsgehalt des Med-Uni-Wien-Rektors?


 

9.    Gibt es zu diesem Bruttomonatsgehalt etwaige Zulagen oder Vergütungen?

 

a.   Wenn ja, in welcher Art?

b.   Wenn ja, in welcher Höhe?

 

10. Welche Wochenarbeitszeiten und Anwesenheitszeiten sieht dieser Vertrag vor?

 

11. Sind Ihnen Abweichungen von dieser Wochenarbeitszeit oder Anwesenheitszeit bekannt?

 

a.   Wenn ja, was war der Grund für diese Abweichungen?

 

12. Welche Tätigkeiten sehen Sie bzw. Ihr Ressort  prinzipiell als unvereinbar mit der Funktion des Rektors an?

 

13. Welche Nebenbeschäftigungen bzw. weiteren Funktionen hat der Med-Uni-Wien-Rektor?

 

a.    Sind in diesem Zusammenhang auch (Erfolgs)-Beteiligungen bzw. Anteile an Firmen anzugeben?

b.    Wenn ja, welche (Erfolgs)-Beteiligungen bzw. Anteile an Firmen sind bekannt?

 

14. Gab es eine Überprüfung dieser Nebenbeschäftigungen auf Vereinbarkeit?

 

a.    Wenn ja, wer hat diese Überprüfung vorgenommen und mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn ja, wie wurde in diesem Zusammenhang eine unabhängige Überprüfung sichergestellt?

c.    Wenn nein, warum nicht?

 

15. Wie viele Mitarbeiter sind dem Rektor der Med-Uni-Wien unterstellt? (z.B. Sekretariat, Stabsstelle, etc.)

 

a.   Was sind die genauen Aufgabenbereiche dieser Mitarbeiter?

b.   Wie hoch sind die diesbezüglichen Personalkosten seit 2005?

 



[1] http://www.meduniwien.ac.at/homepage/fileadmin/HP-Relaunch/pdforganisation/rechtsabteilung/Mitteilungsblaetter_2011-12/07_MB_28_12_2011_ZulassungsVO_14112011EV.pdf

[2] http://www.unifr.ch/ztd/ems/doc/ztd_bericht_7_EVA.pdf

[3] http://www.unifr.ch/ztd/ems/faq-d.pdf

[4] http://www.eignungstest-medizin.at/Bericht_EMSAT11.pdf

 

 

[5] http://www.goeg.at/cxdata/media/download/berichte/bedarfsstudie_2012.pdf

[6] http://diepresse.com/home/bildung/universitaet/1287251/Frauenbonus-Ministerium-prueft-MedizinTestauswertung?from=gl.home_bildung