12567/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.09.2012
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Standortvertrag zur Begrenzung der SchülerInnenzahl am Gymnasium Telfs

BEGRÜNDUNG

 

Im Zuge des Ministerratsbeschlusses zur Einführung der „Neuen Mittelschule“ haben Sie gemeinsam mit den Bildungssprechern von SPÖ und ÖVP behauptet, dass die „Neue Mittelschule“ die „Chancen aller Jugendlichen (verbessert)“ (http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20111220_OTS0118/schmied-und-amon-neue-mittelschule-verbessert-chancen-aller-jugendlichen). Die betroffenen Eltern sehen das offenkundig anders. Der Andrang an die AHS-Unterstufe ist ungebrochen.

In der Folge versuchen nun die Behörden vor Ort, diesem Andrang entgegenzuwirken und den Wunsch vieler Eltern auf Aufnahme ihrer Kinder in eine AHS-Unterstufe zu erschweren. Entsprechende Klagen liegen den Grünen vor.

So berichten die „NÖ Nachrichten“ (07.02.2012 auf Seite 13Ansturm auf die AHS: Wieder Platzproblem?“), dass es viele Voranmeldungen für die AHS gibt: „Großes Interesse bei den Voranmeldungen - mehr Schüler als Platz!“. Auch die „Kleine Zeitung“ meldet am 18. 3.2012 auf Seite 8: „Neue Mittelschule startet in Graz nicht durch“: „Trend zu Gymnasien hält an.“

Auch in den Bezirksblättern des Bezirks Telfs wird am 14.3.2012 „Bezirksblätter. Blickpunkt Telfs“ kritisch auf das Aufnahmeverfahren an den Schulen der Sekundarstufe I in Telfs beziehungsweise Stams Bezug genommen (http://regionaut.meinbezirk.at/telfs/chronik/mit-nur-einem-2er-nicht-ins-gym-d148167.html). Unter anderem ist dort unter dem Titel Mit nur einem 2er nicht ins Gym!“ zu lesen:


„Fassungslos nehmen die Eltern die Abweisung ihrer Kinder von den Gymnasien Telfs und Stams entgegen. Mit nur einem oder zwei Zweiern im Zeugnis konnte es passieren, dass man in diesem Jahr vom Gymnasium abgewiesen wurde. Die Ursache dafür liegt in einem Standortvertrag zwischen dem Bund, vertreten durch den Landesschulrat, dem Stift Stams und der Gemeinde Telfs.

Aufgesetzt wurde der Vertrag vor 10 Jahren als in Telfs die Langform des Gymnasiums eingeführt wurde. Die Intention war, ein breites Bildungsangebot in Telfs sicher zu stellen, ohne dass unter den Schulen ein Kampf um Schüler entsteht. Das Gymnasium Telfs durfte zwei und das Meinhardinum Stams drei Unterstufenklassen pro Jahrgang führen, was eine Schülerzahl von 60 in Telfs und 90 in Stams bedeutete. Als die Klassenschülerhöchstzahl auf 25 Schülern pro Klasse gesenkt wurde, beschloss man, den Vertrag zugunsten der früheren Schülerzahlen zu adaptieren, wodurch es Telfs weiterhin möglich war, 60 neue Schüler verteilt auf 3 erste Klassen aufzunehmen.

Diese privatrechtliche Regelung führte in diesem Jahr dazu, dass Kinder, obwohl sie die Aufnahmekriterien fürs Gymnasium erfüllen, von den jeweiligen Schulleitern abgewiesen werden mussten. „Dieser Standortvertrag kann nicht dazu führen, jungen Menschen Bildungschancen zu verbauen“, so Direktor Prof. OStR MMag. Georg Jud vom Meinhardinum Stams. „Wir können aus Platzgründen nicht mehr als 3 erste Klassen führen und schöpfen den erlaubten Rahmen die Klassenschülerzahl auf 30 Kinder zu erhöhen voll aus, um Abweisungen zu vermeiden.“, so Jud weiter.

Bürgermeister Christian Härting erklärt, dass man durch diese vertragliche Regelung auch zu starkes Abwandern aus den Pflichtschulen vermeiden will. „Ich verstehe die subjektive Sichtweise der Eltern gut, die Gemeinde Telfs ist hier jedoch an den Vertrag gebunden.“ Interessanterweise gibt es nach Wissensstand von LSR-Direktor HR Dr. Reinhold RAFFLER so einen Vertrag, der als Grundlage für die Schulorganisation dient, nur in Telfs und in keiner anderen Tiroler Gemeinde. „Ich höre heute zum ersten Mal von diesen Problemen in Telfs und werde mich darum kümmern. Grundsätzlich sollten den Kindern selbstverständlich keine Bildungschancen verbaut werden“, so Raffler.“

Auf Grund des Drucks durch Eltern und die regionalen Medien hat sich das Gymnasium Telfs entschlossen, entgegen dem Standortvertrag alle SchülerInnen, die die Anforderungen für eine AHS erfüllen, im Herbst 2012 aufzunehmen. Der Bürgermeister von Telfs reagierte daraufhin mit der Drohung, den notwendigen Ausbau des Gymnasiums Telfs für die Nachmittagsbetreuung zu blockieren. Damit ist ab dem Schuljahr 2013 so wenig Platz an der Schule, dass nur noch zwei erste Klassen eröffnet und somit nicht mehr als 60 SchülerInnen aufgenommen werden können. Die Nachmittagsbetreuung würde unter diesen Umständen in den Klassenzimmern erfolgen. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur als Mieter des Schulgebäudes ist gefordert, die räumlichen Ressourcen für den Schulbetrieb und die Nachmittagsbetreuung zu sichern.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

  1. Wann wurde der zitierte „Standortvertrag zwischen dem Bund, vertreten durch den Landesschulrat, dem Stift Stams und der Gemeinde Telfs“ abgeschlossen?
  2. Für welchen Zeitraum wurde der Standortvertrag abgeschlossen?
  3. Was sind die Inhalte dieses Vertrags? Bitte um Beifügung einer Kopie des Vertrags.
  4. Welche Möglichkeiten gibt es seitens des Bundes, vertreten vom Landesschulrat für Tirol, den Standortvertrag zu kündigen?
  5. Entspricht die im oben zitierten Bericht wiedergegebene Behauptung von LSR-Direktor HR Dr. Reinhold RAFFLER, dass „so ein Vertrag, der als Grundlage für die Schulorganisation dient, nur in Telfs und in keiner anderen Tiroler Gemeinde“ existiert, den Tatsachen?
  6. Wenn nein, wo gibt es weitere Standortverträge, welche die Schülerzahlen für mittlere und höhere Schule anders als gesetzlich vorgesehen regelt? Wenn ja, wo?

7.    Entspricht es den gesetzlichen Vorgaben, wenn der Telfer Bürgermeister Christian Härting erklärt, dass man durch die zitierte „vertragliche Regelung auch zu starkes Abwandern aus den Pflichtschulen vermeiden will“?

8.    Ein Elternteil schreibt uns in Bezug auf den Telfer Bürgermeister: „Seine Aussage, Frau Weissbacher hätte für dieses Jahr gewonnen, lässt bei mir den einzigen Schluss zu, dass er das Ganze als Kräftemessen betrachtet, und keinerlei Interesse hat, eine konstruktive Lösung herbeizuführen.“ Teilen Sie die Auffassung dieses Elternteils?

·        Wenn ja, ist dadurch nicht das Recht von Eltern auf freie Schulwahl eingeschränkt?

·        Wenn ja, was werden Sie unternehmen, um auch für Telfs und Umgebung sicherzustellen, dass alle Kinder eine faire Chance auf Aufnahme in eine Schule ihrer Wahl haben?

  1. Wie können Sie sicherstellen, dass das Gymnasium in Telfs weiterhin die notwendigen räumlichen Ressourcen für die Führung von je drei Klassen pro Schulstufe zur Verfügung hat?
  2. Werden Sie sicherstellen, dass für die Nachmittagsbetreuung der SchülerInnen des Gymnasiums Telfs ausreichende und geeignete Räume zur Verfügung stehen?