12575/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.09.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

DRINGLICHE ANFRAGE

der Abgeordneten Peter Pilz, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend Inseraten-Affäre Faymann

BEGRÜNDUNG

"Gem. Art 53 B-VG ist der Nationalrat (nicht auch der Bundesrat) berechtigt, durch Beschluss Untersuchungsausschüsse einzusetzen, die beauftragt werden, die Führung der Bundesverwaltung in bestimmten Belangen zu überprüfen, insb. nach der Richtung, ob sich ein Mitglied der Bundesregierung in einer  bestimmten Verwaltungssache einer  strafbaren Handlung oder einer Schädigung der öffentlichen Interessen schuldig gemacht hat." (Adamovich, Handbuch des österreichischen Verfassungsrechtes 6, S. 399)

„Wenn die Abgeordneten mich einladen, dann komme ich.“ (Bundeskanzler Werner Faymann, ORF-Sommergespräch, 10.9.2012)

Seit Wochen führt der Bundeskanzler mit dieser und ähnlichen Behauptungen die Öffentlichkeit in die Irre. Der Bundeskanzler darf nicht in den Ausschuss - weil ihn seine Partei nicht lässt oder weil er seine Partei nicht lässt. Damit wird von SPÖ und ÖVP verhindert, dass der Bundeskanzler zu den Beweisthemen  4 und 5 - „Aufklärung  über  die Schaltung von Inseraten durch staatsnahe oder im Einflussbereich von  Bundesministerien befindlichen Unternehmen und Organisationen (z.B. ÖBB oder ASFINAG) auf Weisung oder infolge sonstiger unmittelbarer und mittelbarer Einflussnahme von Mitgliedern der Bundesregierung seit dem Jahr 2006“ sowie „ Überprüfung der direkten Schaltung von Inseraten bzw. das Eingehen von sonstigen Medienkooperationen seitens der Bundesministerien seit dem Jahr 2000“- befragt  werden kann.

Eine der Hauptaufgaben parlamentarischer Untersuchungsausschüsse ist die Klärung der politischen Verantwortung. Dabei ist unbestritten: Für die Vorfälle im Jahr 2007 trägt im BMVIT eine einzige Person diese Verantwortung: der damalige Minister Werner Faymann.

 


 

Faymanns Geschäft

Wer nach großen Reformen sucht, wird bei Werner Faymann nicht fündig werden. Weil Faymann die öffentliche Meinung nicht überzeugen kann, versucht er sich die veröffentlichte Meinung zu kaufen. Sein Geschäftspartner ist der Boulevard, sein Hauptinstrument das Inserat. Der Verdacht ist durch Akten und Zeugen begründet: Faymann hat dazu als Verkehrsminister abhängige Unternehmen und Einrichtungen ebenso missbraucht wie das Budget seines Ressorts. Als Bundeskanzler führt Faymann die Praktiken des Verkehrsministers fort. Faymanns Überzeugung, dass man sich öffentliche Meinung kaufen kann, liefert den Schlüssel zum Verständnis seiner Affären, die Staatsanwalt und Untersuchungsausschuss beschäftigen.

Bundeskanzler Faymann hat stets betont, dass er alle Fragen beantworten will - aber durch widrige Umstände wie die SPÖ daran gehindert wird. Bevor jetzt der Umstand, dass ein Bundeskanzler nichts über die Tätigkeit eines Verkehrsministers berichten kann, den Kanzler wieder am Antworten hindert, sei auf die Rechtslage verwiesen:

Gem. Anlage 2.A. zu § 2 des BMG ist der Bundeskanzler u.a. zuständig für die Koordination in Angelegenheiten der Medien sowie die Informationstätigkeit der Bundesregierung, wozu insb. auch die Information der Öffentlichkeit über die Arbeit der Regierung und der Pressedienst sowie der Verbindungsdienst zu den allgemeinen Informationsmitteln Presse, Hörfunk, und Fernsehen sowie audiovisuelle Berichterstattung gehören. Der Bundeskanzler trägt somit die zentrale Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, weshalb auch die bestehenden Vorwürfe zu Verhaltensweisen in seiner früheren Funktion als Bundesminister für Verkehr, Infrastruktur und Technologie zur Beurteilung seiner jetzigen Geschäftsführung heranzuziehen sind, zumal die Praxis des Meinungskaufs durch teure und unnötige Inseratenstrecken von ihm auch laufend weiterhin praktiziert wird. Daher kann niemand den Bundeskanzler an der Beantwortung der unten folgenden Fragen hindern.

Die Beantwortung einer Dringlichen Anfrage kann schon auf Grund der hier fehlenden gesetzlichen Wahrheitspflicht eine Befragung im Untersuchungsausschuss nicht ersetzen. Weil die unterfertigten Abgeordneten aber nicht warten wollen, bis der Bundeskanzler dem U-Ausschuss einen Besuch abstatten darf, richten sie an ihn folgende

 

 

DRINGLICHE ANFRAGE

I. Bundespressedienst

1.    Das Bundeskanzleramt schaltet laufend großflächig Inserate unter Titeln wie

Information. Kontakt. Regierung. Erfahren Sie mehr über die Regierungsarbeit unter Bundeskanzler Werner Faymann und die Ziele und Vorhaben der österreichischen Bundesregierung!“ An Stelle konkreter Informationen erfahren die LeserInnen nur zweierlei: dass das Bundeskanzleramt eine Telefonnummer und eine e-mail-Adresse hat. Eine einzige Telefonnummern-Veröffentlichung in einem Wochenmagazin kostet dabei rund 11.000 Euro an Steuergeldern, in manchen Tageszeitungen bis zum Dreifachen davon. Welchem Zweck dient die regelmäßige Schaltung von großflächigen Inseraten des Bundespressedienstes zur Bekanntmachung von Telefonnummern des Bundeskanzleramtes in Zeitungen?

2.    Wie viele dieser Aufträge sind mündlich beauftragt und erst später aktenmäßig erfasst worden?


3.    Wie hoch war die Gesamtsumme der für derartige Inserate anfallenden Kosten in ihrer Amtszeit als Bundeskanzler, aufgeschlüsselt auf die Jahre 2009, 2010, 2011 und 2012 bis 31.8.2012?

4.    Wie hoch war die Gesamtsumme der für derartige Inserate anfallenden Kosten in ihrer Amtszeit als Bundeskanzler, aufgeschlüsselt nach den Zeitungen Kronen Zeitung, Österreich, Heute, Presse, Standard, Kurier, Kleine Zeitung und Sonstige Medien?

5.    Wer entscheidet über die Schaltung dieser Inserate?

6.    Welche Kriterien sind für die Schaltung der Inserate und die Auswahl der Medien ausschlaggebend?

7.    Welchem Zweck dient die seit 2009 bereits viermal durchgeführte Kooperation mit der Kronenzeitung unter dem Titel „Servicezentrum“, welche jeweils mit einer Doppelseite inklusive Foto des Bundeskanzlers beginnt und wöchentlich Telefonnummern bekanntgibt und angebliche „Beratungsfälle“ schildert?

8.    Welche Kosten sind dafür bisher angefallen, aufgeschlüsselt auf die Jahre 2009, 2010, 2011 und 2012 bis 31.8.2012?

9.    Wie hoch war die Gesamtsumme der Ausgaben des Bundeskanzleramtes für Inserate in ihrer Amtszeit als Bundeskanzler, aufgeschlüsselt auf die Jahre 2009, 2010, 2011 und 2012 bis 31.8.2012 sowie aufgeschlüsselt nach den Zeitungen Kronen Zeitung, Österreich, Heute, Presse, Standard, Kurier, Kleine Zeitung und Sonstige Medien?

 

 

II.             Kickback-Inserate:

10. Als Bundeskanzler sind Sie für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung zuständig. Ist es zutreffend, dass seit mehreren Jahren breit gestreute Inseratenkampagnen der Bundesministerien bei der Einbindung von Agenturen beinahe ausschließlich über die gesellschaftsrechtlich eng verbundenen Unternehmen Mediaselect bzw. Omnimedia abgewickelt werden?

11. Welche Gründe bestehen dafür, dass Ministerien mit SP-Ministern fast ausschließlich die Agentur Omnimedia (zB BKA-Frauen, BMASK, BMLS), VP-geführte Ministerien dagegen stets die Mediaselect (BMF, BMWFJ, BMI, BMLUW, BMEIA) beauftragen?

12. Welche Rabatte werden angesichts der mit den Regierungsinseraten erzielten hohen Umsätze von den Zeitungen, in denen Inserate geschaltet werden, gewährt?

13. In welcher Form werden diese Rabatte zur Auszahlung gebracht?

Können Sie ausschließen, dass Rabatte in Form von Gutschriften für Inseratenplatz gewährt werden, über die Agenturen Omnimedia und Mediaselect verwaltet und in weiterer Folge zugunsten der Regierungsparteien für Inserate von SPÖ und ÖVP verwendet werden?

 

III.           ÖBB:

14. Zwischen Jänner 2007 und Dezember 2007 erschien in der Kronen Zeitung 14-tägig je ein doppelseitiges Advertorial gemeinsam mit einem viertelseitigen Kasten „Sie fragen - der Minister antwortet“. Die Gesamtkosten dafür betrugen € 500.000 netto. Gary Pippan, der damalige Pressesprecher der ÖBB, sagte in seiner Vernehmung: „Am 29. Jänner 2007 wurde ich vom BMVIT, und zwar vom damals zuständigen Kabinettsmitarbeiter..., darüber informiert, dass das BMVIT mit der Kronen Zeitung eine Kooperation vereinbart hat.“ (Quelle: Profil, 18.8.2012) Waren Sie oder eine/r ihrer damaligen KabinettsmitarbeiterInnen an dieser Vereinbarung beteiligt?


15. Haben der Vorstand bzw. die zuständigen MitarbeiterInnen der ÖBB vor Beginn der Kampagne ihre Zustimmung zur Durchführung und Finanzierung derselben gegeben?

16. Haben Sie oder eine/r ihrer damaligen KabinettsmitarbeiterInnen mit der Kronen Zeitung vereinbart, dass die ÖBB die Bezahlung der Kampagne übernehmen werde?

17. Der Vorstand der ÖBB hat diese Kampagne erst acht Monate später im September 2007 genehmigt. Welche konkreten Schritte haben Sie oder ihre damaligen KabinettsmitarbeiterInnen gesetzt, dass es zu diesem Beschluss im September 2007 gekommen ist?

18. In welcher Weise war vor diesem Zeitpunkt die Finanzierung der Kampagne sichergestellt?

19. Haben Sie die in der Inseratenkampagne veröffentlichten „Antworten“ des Ministers selbst verfasst?

20. Welche konkreten Schritte haben Sie oder ihre damaligen KabinettsmitarbeiterInnen gesetzt, die eine Beauftragung von MitarbeiterInnen der ÖBB-Beschwerdeabteilung mit der Erstellung der Antworten für die „Fragen an den Minister“ zur Folge hatte.

21. In welcher Form waren Sie oder Ihre damaligen KabinettsmitarbeiterInnen an der Entwicklung des Konzepts beteiligt, nach dem zunächst negative Berichte veröffentlicht werden, die sich im Laufe der Zeit ins Positive wenden sollten? Wer hat das Konzept erstellt?

22. War dieses Konzept alles Schlechte an der ÖBB in den Mittelpunkt zu stellen und den Verkehrsminister als Retter zu präsentieren zwischen Ihnen oder Ihren damaligen KabinettsmitarbeiterInnen und den ÖBB abgestimmt, zumal das damalige Management der ÖBB bereits seit zwei Jahren eine Imagekampagne über laufende Verbesserungen führte?

23. Welche konkreten Schritte haben Sie oder Ihre damaligen KabinettsmitarbeiterInnen gesetzt, damit die Inserate durch Fotos des Ministers geschmückt werden?

24. Können Sie ausschließen, dass mit der Kampagne und insbesondere dem Kasten „Sie fragen der Minister antwortet“ ein Werbewert auch zu Ihren persönlichen Gunsten verbunden war?

25. Falls nein: in welcher Weise wurde dieser Werbewert bei der Kostentragung für die Kampagne berücksichtigt?

26. Falls ja: weshalb hat dann das BMVIT mit Vertrag vom 1.6.2007 rückwirkend ab 7.2.2007 die Kosten von drei MitarbeiterInnen zur Beantwortung der einlangenden Fragen übernommen?

 

 

IV.           ASFINAG:

27. Im Protokoll der ASFINAG-Vorstandssitzung vom 21.8.2007 steht: „Vom Eigentümer (BM Faymann) und seinem Kabinett wurden in letzter Zeit mehrere Aufträge für die Schaltung von Inseraten beziehungsweise gekauften Beilagen bei Printmedien beauftragt, ohne dass der Vorstand der Asfinag in den Entscheidungsprozess eingebunden war.“ Warum haben Sie bzw. Ihr damaliges Kabinett hinter dem Rücken der ASFINAG auf deren Kosten Inserate bei Printmedien beauftragt?

28. Im Vorstandsprotokoll vom 9.10 .2007 wird nach einem Bericht von Vorstandsmitglied Franz Lückler folgender Vorfall festgehalten: „Franz Lückler informiert über eine aktuelle Medienkooperation mit dem Zeitungsverlag Österreich im Ausmaß von 70.000 Euro. Diese wurde von Herrn Kotlowski (Kabinett Faymann) mit dem Zeitungsverlag Österreich vereinbart.“ (Quelle: Profil, 18.8.2012). Haben Sie (oder Ihr damaliger Kabinettschef Ostermayer) Ihren Kabinettsmitarbeiter beauftragt, diese Vereinbarung ohne vorherige Befassung des Zahlers ASFINAG mit „Österreich“ abzuschließen?


29. ASFINAG-Pressesprecher Harald Dirnbacher sagte im Strafverfahren gegen Faymann aus: „Als Faymann Verkehrsminister wurde, ist es im Gegensatz zu vorher dazu gekommen, dass in meinen Themenbereichen Inserate erschienen sind, in deren inhaltliche Gestaltung ich nicht eingebunden war und von denen ich nicht gewusst habe.

Das war vorher nie der Fall.“ (Quelle: Profil, 25.8.2012). Warum hat das BMVIT die ASFINAG-Inserate hinter dem Rücken der zuständigen Mitarbeiter gestaltet?

30. Zu welchem Zweck muss ein staatlicher Autobahnbetreiber, der keiner Konkurrenz durch Private ausgesetzt ist, Werbung schalten?

31. Welche Kunden sollten und konnten dadurch gewonnen werden?

32. Im Jahr 2006 erhielt die Tageszeitung „Österreich“ kein einziges ASFINAG-Inserat.  2007, in Ihrem ersten Jahr als Verkehrsminister, schaltete die ASFINAG in „Österreich“ von Null auf 470.000 Euro hoch. Haben Sie oder einer Ihrer Kabinettsmitarbeiter mit Fellner/Österreich dazu Gespräche geführt bzw. eine Vereinbarung getroffen?

33. Ist es zutreffend, dass vor Ihrem Amtsantritt seitens der ASFINAG keine Inserate geschaltet wurden, weil das vom damaligen Vorstand als sinnlos erachtet wurde?

34. Sind Berichte zutreffend, wonach die Verträge der ASFINAG-Vorstände im Jahr 2007 eben wegen des Konflikts um Inseratenschaltungen und der von Ihnen beauftragten Prüfung durch die Konzernrevision aufgelöst wurden?

35. Ist es zutreffend, dass den Vorständen aufgrund dieser Vertragsbeendigung Zahlungen von über zwei Millionen Euro geleistet werden mussten?

36. Gab es eine Vereinbarung der ASFINAG mit dem Verlag der Tageszeitung „Österreich“, wonach im Gegenzug für den Verkauf von Autobahnvignetten Inserate in Millionenhöhe geschalten werden sollten? Wenn ja, welche konkreten Schritte haben Sie bzw. MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts gesetzt, damit es zu dieser Vereinbarung kam?

37. Sind Ihnen Versuche, derartige Inserate durch die Androhung negativer Berichterstattung seitens der Tageszeitung „Österreich“ zu erzwingen, bekannt?

38. Gab es Vereinbarungen über eine „Ombudsmannseite“ des Verkehrsministers in der Sonntags-Ausgabe der Tageszeitung „Österreich“, vergleichbar der ÖBB- Beschwerdeseite in der Kronen Zeitung?

39. Im Strafverfahren 32 St41/11x haben Sie ausgesagt, dass es „meines Wissens keine Fälle gegeben hat, in denen der Auftrag an das Medium vom BMVIT gekommen ist... und in weiterer Folge dann die Bezahlung durch die ÖBB oder die ASFINAG erfolgte“. (Quelle: Profil, 20.8.2012) Dem widersprechen mehrere andere Zeugenaussagen und Dokumente, und die zuständige Staatsanwaltschaft wertet Ihre diesbezüglichen Aussagen als „Schutzbehauptungen“ (Quelle: Profil, 25.8.2012). Haben Sie bei dieser Vernehmung von Ihrem Recht als Beschuldigter Gebrauch gemacht und die Unwahrheit gesagt?

40. Welche sonstigen Zuwendungen oder Förderungen an Fellner/Österreich und andere Boulevardmedien hat es während Ihrer Tätigkeit als Verkehrsminister im Einflussbereich des BMVIT gegeben?

 

 

V.            Untersuchungsausschuss

41. Mit welchen Personen im SPÖ-Klub haben Sie oder Staatssekretär Ostermayer hinsichtlich einer möglichen Ladung Ihrer Person vor den Untersuchungsausschuss gesprochen?

42. Haben Sie oder Staatssekretär Ostermayer den SPÖ-Abgeordneten im Untersuchungsausschuss bzw. dem SP-Klub mitgeteilt oder mitteilen lassen, dass eine Ladung Ihrer Person vor den Untersuchungsausschuss nicht gewünscht wird?


43. Haben Sie den SPÖ-Abgeordneten Ihre Bereitschaft mitgeteilt, jederzeit für eine Ladung vor den Untersuchungsausschuss zur Verfügung zu stehen?

44. Die StA Wien führt gegen Sie unter 32 St 41/11x ein Verfahren wegen §§ 12, 2. Fall, 153 Abs. 1 und 2, 2. Fall, u.a. Im Sommergespräch mit Armin Wolf haben Sie erklärt, dass die StA das Verfahren einstellen werde. Woher wissen Sie das?

45. Werden Sie für den Fall, dass gegen Sie Anklage erhoben wird, als Bundeskanzler zurücktreten?

46. Halten Sie die mögliche Stellung als Angeklagter in einem Strafverfahren für vereinbar mit einer politischen Tätigkeit als Bundeskanzler?

 

 

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs. 1 GOG verlangt.