12602/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.09.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten DI Deimek, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend das neue Verkehrsschild „Reservierter Carsharing Parkplatz für den Carsharing-Anbieter Zipcar-Austria“

 

 

In Wien gibt es seit Anfang dieses Monats rund 150 ausgewählte Parkplätze auf öffentlichem Grund, die exklusiv für den Carsharing-Anbieter Zipcar-Austria (früher Denzel) reserviert sind.

Gekennzeichnet sind diese reservierten Parkplätze auf öffentlichen Stellflächen mit einem neu entworfenen grün-weiß-orangegelben „Verkehrsschild“. Laut Zusatztafel werden widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.

 

Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Aufgrund welcher gesetzlichen Basis wurden die Verkehrsschilder montiert, auf Grund derer bislang öffentliche Parkflächen nunmehr angeblich exklusiv für den Carsharing-Anbieter Zipcar-Austria (früher Denzel) reserviert sind?

2.    Wer hat in Österreich das Recht, eine öffentliche Parkfläche mit einem neu entworfenen Verkehrsschild exklusiv für sich zu reservieren?

3.    Wer darf in Österreich Verkehrsschilder einerseits entwerfen und anderseits aufstellen?

4.    Wer ist in Wien für die Bestrafung von Verkehrsteilnehmer zuständig, die ihr nicht dem Carsharing-Anbieter Zipcar-Austria zurechenbares KFZ auf einen durch ein solches, frei entworfenes Verkehrsschild reservierten Parkplatz abstellen?

5.    Wer ist für das Abschleppen angeblich widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge auf diesen Parkflächen zuständig?

6.    Wie viele Städte etc. in Österreich haben Verkehrsschilder entworfen, mit denen einem eingeschränkten Personenkreis öffentliche Parkflächen exklusiv zur Verfügung gestellt werden?

7.    Wie viele Verkehrsschilder in Österreich gibt es, die per Gesetz oder Verordnung nicht vorgesehen sind, deren Nichtbeachtung aber sehr wohl von der Exekutive bzw. anderen Wachkörpern bestraft werden?

8.    Inwieweit sehen Sie in neuen, zusätzlichen „Verkehrsschildern“ eine Gefahr der Reizüberflutung und somit eine vermeidbare Unfallgefahr?