12610/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.09.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend privates Sicherheitspersonal auf Österreichs Flughäfen
Nach den Ereignissen vom 11. September 2001 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EG) Nr. 2320/2002, mit welcher gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt festgelegt wurden. Am 11. März 2008 trat die Verordnung (EG) Nr. 300/2008 (ergänzt durch (EU) Nr. 185/2010 und (EU) Nr. 1087/2011) in Kraft, welche die bisherige Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 ersetzte. Auf Grund dieser Verordnung, des neuen Bedrohungsbildes und der in den letzten Jahren gestiegenen Flugbewegungen sowie Passagierzahlen, wurde der damit verbundene Mangel an Flughafen-Sicherheitspersonal seitens des BM.I mit der Beauftragung privater Sicherheitsdienste kompensiert.
Das Bundesvergabegesetz 2006 (BGBl I 2006/17, derzeit in der Fassung BGBl I 2010/15), welches derartige Vergaben von Aufträgen regelt, stellt u.a. das Diskriminierungsverbot, den Grundsatz des freien und lauteren Wettbewerbes, die Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter sowie die Verpflichtung zur Vergabe an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer zu angemessenen Preisen in den Vordergrund.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage