12653/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.09.2012
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Anfrage

 

der  Abgeordneten  Dr. Susanne Winter

und sonstiger Abgeordneten

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Steuerunterlagen in der Causa Natascha Kampusch

 

Durch die Veröffentlichung des Kommuniques  des Ständigen Unterausschusses des Ausschusses für innere Angelegenheiten wurde unter anderem bekannt:

„Die Durchleuchtung der Vermögensverhältnisse sowie der Vermögensverschiebungen nach dem Ableben des Wolfgang Priklopil ist niemals erfolgt. Dem Unterausschuss lagen dazu auch keine Akten vor.“

Um eine solche umfassende Durchleuchtung vornehmen  zu können, sind vor allem Steuerunterlagen aus der Finanzverwaltung notwendig.  Im Zusammenhang mit der neuerlichen Evaluierung des Falles Natascha Kampusch durch eine „Sonderkommission“ unter Beiziehung von Experten des FBI und des deutschen Bundeskriminalamtes soll vor allem die „Mittätertheorie“ neuerlich untersucht werden. Dabei sind auch die finanziellen Verflechtungen von Wolfgang Priklopil uns seines privaten und beruflichen Umfeldes von Interesse. Medienberichte aus der jüngeren Vergangenheit deuten auf wichtige Fakten im Zusammenhang mit Buchhaltungs- und Steuerunterlagen von Priklopil und seines Freundes Ernst Holzapfel hin.

Bereits seit 2006 sollen laut Medienberichten die für Wolfgang Priklopil und dessen Bekannten Ernst Holzapfel auf Weisung des Bundesministeriums für Finanzen  die jeweils  zuständigen Wohnsitzfinanzämter entsprechenden Steuerunterlagen bereitgehalten bzw. zur Verfügung gestellt haben.

Einzelne steuerlich relevante Aktenkonvolute bzw. Daten über Wolfgang Priklopil, Ernst Holzapfel und Dritte sollen laut Medien von den zuständigen Finanzämtern dann auch tatsächlich an das Bundesministerium für Finanzen übermittelt worden sein, bzw. von diesem angefordert worden sein.


Nach der Übermittlung der Aktenkonvolute bzw. Daten ans BMF sollen sich laut Medien jedoch deren Spuren verlieren. Ob Teile dieser Akten dann vom BMF an das Innenministerium und Justizministerium übermittelt worden sind, ist zweifelhaft. Den Weg in den Ständigen Unterausschusses des Ausschusses für innere Angelegenheiten fanden diese Akten und Daten aber tatsächlich nicht.

Am 13. Juli 2012 soll es neuerlich von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen eine Aufforderung an einzelne Finanzämter gegeben haben, entsprechende Akten und Daten zu übermitteln. Offensichtlich für die neu einzurichtende „Evaluierungskommission“, die neuerlich den Fall Kampusch untersuchen soll.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage

 

1.            Wurden von Seiten des Innenministeriums seit 2006 Akten vom Bundesministerium für Finanzen bzw. nachgeordneter Finanzämter in der Causa Natascha Kampusch angefordert?

 

2.         Wenn ja  bei welcher Dienststelle, welche Akten und zu welchem Zeitpunkt?

 

3.            Befassten sich diese Akten mit der Vermögenslage von Herrn Wolfgang Priklopil, Franz Holzapfel oder Dritter Personen?

 

4.         Welche Dienststellen waren mit diesen Akten im Bundeskriminalamt und im BMI befasst?

 

5.         Unter welchen Aktenzahlen wurden diese Erledigungen bei den einzelnen Dienststellen und im Bundesministerium geführt?

 

6.         Gab es zu diesen Vorgängen schriftliche oder mündliche Weisungen?

 

7.         Welchen Mitgliedern des Ministerkabinetts, des Staatssekretariats, Sektionsleitern, Gruppen- und Bereichsleitern sowie Abteilungsleitern und deren Stellvertretern wurden die im Zusammenhang mit der Akten- und Datenanforderung geführten  Akten „vor Genehmigung“ bzw. „vor Hinterlegung“ elektronisch oder in Papierform vorgeschrieben?

 

8.         Wurden diese Akten und Daten „vollständig“ oder „teilweise“ an das Bundesministerium für Justiz übermittelt?

 

9.         Wer hat diese Akten und Daten „vollständig“ oder „teilweise“ an das Bundesministerium für Justiz übermittelt?

 

10.      Wann wurden diese Akten und Daten „vollständig“ oder „teilweise“ an das Bundesministerium für Justiz übermittelt?


11.      Welchen Mitgliedern des Ministerkabinetts, des Staatssekretariats, Sektionsleitern, Gruppen- und Bereichsleitern sowie Abteilungsleitern und deren Stellvertretern wurden die im Zusammenhang mit der Akten- und Datenübermittlung an das Bundesministerium für Justiz geführten  Akten „vor Genehmigung“ bzw. „vor Hinterlegung“ elektronisch oder in Papierform vorgeschrieben?

 

12.      Unter welchen Aktenzahlen wurden diese Übermittlungen der Akten und Daten bei den einzelnen Finanzämtern und im Bundesministerium geführt?

 

13.      Gab es zu diesen Akten- und Datenübermittlungen schriftliche oder mündliche Weisungen?