12674/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.09.2012
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ANFRAGE

der Abgeordneten Ing. Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Überwachungsmaßnahmen gegen Abgeordnete des Nationalrates

Nach Berichten aus gewöhnlich gut informierten Kreisen werden derzeit Abgeordnete des Nationalrates überwacht. Da es aus demokratiepolitischen, verfassungsrechtlichen sowie rechtsstaatlichen Erwägungen verwerflich wäre, wenn durch die Regierung grundrechtseinschränkende Überwachungsmaßnahmen von frei gewählten Abgeordneten mithilfe der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft unter Ausnutzung gesetzlicher Unklarheiten im Bereich des Immunitätsrechtes heimlich vorgenommen würden, richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

ANFRAGE:

1.

Wurden in den letzten 12 Monaten von staatsanwaltlicher Seite akustische sowie sonstige Überwachungen von Abgeordneten des Nationalrates angeordnet?

2.

Wenn ja, wie viele Anordnungen wurden getroffen und wie viele Abgeordnete des Nationalrates waren davon betroffen?

3.

In wie vielen Fällen, in denen derartige Anordnungen erfolgten, wurden Abgeordnete des Nationalrates als Beschuldigte geführt?

4.

In wie vielen Fällen, in denen derartige Anordnungen erfolgten, wurden Abgeordnete des Nationalrates nicht als Beschuldigte geführt?

5.

In wie vielen Fällen, in denen derartige Anordnungen erfolgten, wurde die Aufhebung der parlamentarischen Immunität beantragt?


6.

In wie vielen Fällen, in denen derartige Anordnungen erfolgten, wurde die Aufhebung der parlamentarischen Immunität mit welcher Begründung nicht beantragt?

7.

Wurden bzw. werden Sie vor staatsanwaltlichen Anordnungen von Überwachungsmaßnahmen gegenüber Abgeordneten des Nationalrates informiert?