12693/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.10.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend Quereinstieg bei Zahnmedizin an der Med-Uni Wien

 

In diversen Internetforen wird das Thema Quereinstieg in allen seinen Facetten umfangreich diskutiert. Die diesbezüglichen Einträge thematisieren vor allem die für die Betroffenen undurchsichtigen Voraussetzungen für einen Quereinstieg.

 

Im Folgenden wird nun stellvertretend ein diesbezüglicher Foreneintrag, welcher auf der Seite http://www.medizinstudium.at/forum/medizinstudiumat/allgemeines/allgemeines/34713_quereinstieg-ins-dritte-semester-nach-zwei-jahr abrufbar ist, in entsprechenden Auszügen angeführt:

 

„…Ich wollte einmal Fragen ob es jemanden gibt, der erfolgreich von einer Meduni in Deutschland nach Österreich nach Wien wechseln konnte. Ich habe 2 Semester in Regensburg (D) studiert und würde gerne als Wienerin nach Wien wechseln. Wenn man sich direkt an der Meduni Wien erkundigt, wird man direkt abgelehnt. Doch andere Gerüchte (?) halten sich fest, dass man ab dem Physikum wechseln könnte, auch wenn die einen gar nicht haben wollen. Andere sagen, es würde ein erfolgreiches Jahr reichen(…)

 

Es kann doch nicht wahr sein, dass man als erfolgreicher Medizinstudent wieder von Null mit dem EMS anfangen muss!?...“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung folgende

 

ANFRAGE

 

 

1.    Welche Kriterien werden für einen Quereinstieg bei Zahnmedizin an der Med-Uni Wien herangezogen?


2.    Ist in diesem Zusammenhang ein absolvierter EZS-Test zwingende Voraussetzung für den Quereinstieg?

 

a.    Wenn ja, inwieweit wird diese Reihung bei einem Quereinstieg berücksichtigt?

 

b.    Wenn nein, werden in diesem Zusammenhang nachträgliche Aufnahmetests durchgeführt?

 

c.    Wenn nein, wie sehen diese nachträglichen Aufnahmetests im Detail aus?

 

3.    Wer entscheidet über Aufnahme bzw. Ablehnung der Quereinsteiger?

 

4.    Wie wird in diesem Zusammenhang Transparenz und Unabhängigkeit  sichergestellt?

 

5.    Wie beurteilen Sie bzw. Ihr Ressort, Interessenskonflikte die aufgrund von Verwandtschaftsverhältnissen zwischen  den Bewerbern für einen Quereinstieg und den universitären Entscheidungsträgern auftreten können?

 

6.    Sind Ihnen im Rahmen der Amtsaufsicht Fälle von Interessenkonflikten an der Med-Uni Wien bekannt?

 

a.      Wenn ja, wie sehen diese im Detail aus und kam es zu einer Verzerrung der Vergabekriterien?

 

b.      Wenn ja, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

 

7.    Wie viele Plätze waren für Quereinsteiger seit Einführung der Aufnahmetests verfügbar? (aufgeschlüsselt nach Semester, Anzahl)

 

8.    Wie viele dieser freien Plätze wurden in weiterer Folge tatsächlich von Quereinsteigern belegt? (aufgeschlüsselt nach Semester, Anzahl)

 

9.    Werden diese freien Plätze für interessierte Quereinsteiger ausgeschrieben?

 

a.      Wenn ja, wo und wann werden diese ausgeschrieben?

 

10. Worauf sind diese „Überkapazitäten“ an Studienplätzen in späteren Semestern zurückzuführen?

 

a.      Inwieweit werden sich diese „Überkapazitäten“ auf die Leistungsvereinbarung bzw. die damit verfügbaren finanziellen Mitteln auswirken?

 

11. Wie viele dieser Plätze sind auf ausländische Studenten zurückzuführen die in ihr Heimatland zurückkehren um dort ihr Studium fortzusetzen? (z.B. deutsche Medizinstudenten die nach dem Physikum bzw. den ersten Abschnitt nach Deutschland zurückkehren)