12701/J XXIV. GP
Eingelangt am 02.10.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Kickl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Übermittlung von Durchführungsbestimmungen
Das Belastungspaket der Regierungsparteien, welches im März 2012 im Nationalrat beschlossen wurde, bringt unter anderem tiefgreifende Veränderungen im Pensionsbereich. In Zukunft werden z.B. Abschläge bei der Korridorpension fällig und es erfolgt die Umstellung auf ein Pensionskonto.
In diesem Bereich wird der Rechtssicherheit bzw. dem Vertrauensschutz offenbar keine große Bedeutung beigemessen. Denn es gibt, verursacht durch die Änderungen, Probleme bei den Vorhersagen für künftige Pensionshöhen. Laut Bürgerbeschwerden konnte die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft für Betroffene zwar die Pensionshöhe bei einem Pensionsantritt im Jahr 2013 berechnen, aber nicht bei einem Pensionsantritt im Jahr 2015, da sie bisher noch keine konkreten Durchführungsbestimmungen betreffend der vom Sparpaket enthaltenen Regelungen erhalten hat.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1. Haben Sie den Pensionsversicherungsanstalten bereits konkrete Durchführungsbestimmungen bezüglich der Neuerungen, die das Sparpaket beinhaltet, übermittelt?
2. Wenn ja, wann wurden diese Durchführungsbestimmungen übermittelt?
3. Wenn nein, warum wurden noch keine Durchführungsbestimmungen übermittelt?
4. Wenn nein, wie wollen Sie für die Betroffenen den Vertrauensschutz bzw. eine Rechtssicherheit gewährleisten?