12701/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.10.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Kickl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Übermittlung von Durchführungsbestimmungen

 

 

 

Das Belastungspaket der Regierungsparteien, welches im März 2012 im Nationalrat beschlossen wurde, bringt unter anderem tiefgreifende Veränderungen im Pensionsbereich. In Zukunft werden z.B. Abschläge bei der Korridorpension fällig und es erfolgt die Umstellung auf ein Pensionskonto.

In diesem Bereich wird der Rechtssicherheit  bzw. dem Vertrauensschutz offenbar keine große Bedeutung beigemessen. Denn es gibt, verursacht durch die Änderungen, Probleme bei den Vorhersagen für künftige Pensionshöhen. Laut Bürgerbeschwerden konnte die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft für Betroffene zwar die Pensionshöhe bei einem Pensionsantritt im Jahr  2013 berechnen, aber nicht bei einem Pensionsantritt im Jahr 2015, da sie bisher noch keine konkreten Durchführungsbestimmungen betreffend der vom Sparpaket enthaltenen Regelungen erhalten hat.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Haben Sie den Pensionsversicherungsanstalten bereits konkrete Durchführungsbestimmungen bezüglich der Neuerungen, die das Sparpaket beinhaltet, übermittelt?

 

2.    Wenn ja, wann wurden diese Durchführungsbestimmungen übermittelt?

 

3.    Wenn nein, warum wurden noch keine Durchführungsbestimmungen übermittelt?

 

4.    Wenn nein, wie wollen Sie für die Betroffenen den Vertrauensschutz bzw. eine Rechtssicherheit gewährleisten?