12723/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.10.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Irreführung Werbung von staatlichen Unternehmen

BEGRÜNDUNG

Der Energiekonzern Verbund AG ist mehrheitlich im Besitz der Republik Österreich, vertreten durch die Bundesregierung. Die Bundesregierung steht damit in der Verantwortung, KonsumentInnenschutz in dem Unternehmen durchzusetzen.

Verbund wirbt mit „Strom aus 100 Prozent Wasserkraft“ für Haushalte und Gewerbe. Tatsächlich ist Verbund aber einer der letzten Energieversorger in Österreich der Atomstrom importiert. Verbund selbst betreibt zudem das 27 Jahre alte Steinkohlekraftwerk Dürnrohr (NÖ) und hat heuer ein neues Gaskraftwerk in Mellach (Steiermark) in Betrieb genommen. Nach Berechnung von NGOs enthält der konzernweit gehandelten Strommix von Verbund 16 Prozent Atomstrom und 36 Prozent Strom aus fossilen Energieträgern (http://marktcheck.greenpeace.at/atomstrom2012.html).

Viele KonsumentInnen haben sich daher an uns gewandt, weil sie die Verbund-Werbung für „Strom aus 100 Prozent Wasserkraft“ für irreführend halten. Einige fühlen sich getäuscht, weil sie erst nach Abschluss eines Stromliefervertrags von dem hohen Anteil atomar-fossilen Stroms und von Investitionen in Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen erfahren haben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Sehen Sie die Verbund-Werbung für „Strom aus 100 Prozent Wasserkraft“ als rechtlich zulässig an?

2)    Sind dem BMASK Beschwerden von KonsumentInnen bekannt, die sich von der Verbund-Werbung für „Strom aus 100 Prozent Wasserkraft“ getäuscht fühlen?

3)    Unabhängig von der juristischen Bewertung: Wird die Bundesregierung im Sinne des KonsumentInnenschutz als Mehrheitseigentümerin dafür sorgen, dass die Verbund-Werbung über den konzernweiten Strommix informiert?

4)    Werden Sie im Sinne des KonsumentInnenschutz mit gesetzlichen Regelungen dafür sorgen, dass Werbung von Energieversorgern generell über den konzernweiten Strommix informieren muss?

5)    Wie wird sichergestellt, dass Verbund mit Einnahmen aus dem Geschäft mit „Strom aus 100 Prozent Wasserkraft“ keine fossilen Kraftwerke finanziert?