12737/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.10.2012
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Kapitalentnahme aus dem Pensionskassenvermögen

 

 

Laut eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes ist es nicht möglich, dass Pensionskassenberechtigte, die ohnehin bereits hohe Verluste hinnehmen mussten, ihr verbliebenes Kapital aus dem Pensionskassenvermögen entnehmen. Begründet wird dies unter anderem damit, dass dadurch das System geschädigt wird. Wenn aber im Rahmen der Vorwegbesteuerung, wie im 1. Stabilitätsgesetz 2012 vorgesehen, Kapital entnommen wird, so soll dies der Rechtsordnung entsprechen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

  1. Warum wird das System geschädigt, wenn betroffene Pensionskassenberechtigte Kapital aus dem Pensionskassenvermögen entnehmen?
  2. Gegen welche Rechtsnorm wird aus welchem Grund verstoßen?
  3. Wird das System nicht auch geschädigt, wenn die Entnahme durch den Staat vorgenommen wird?
  4. Worin besteht der Unterschied?
  5. Welche Beträge werden vom Staat hin künftig aus diesem Topf lukriert?
  6. Wird das System nicht auch geschädigt, wenn die Pensionskassen in einem einzigen Jahr (2008) 2 Mrd. €  und nur 3 Jahre später (2011) nochmals eine halbe Mrd. € verzocken?
  7. Wird das System nicht auch durch den Wechsel in die betriebliche Kollektivversicherung geschädigt?