12737/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.10.2012
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Anfrage
des Abgeordneten Werner Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Kapitalentnahme aus dem Pensionskassenvermögen
Laut eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes ist es nicht möglich, dass Pensionskassenberechtigte, die ohnehin bereits hohe Verluste hinnehmen mussten, ihr verbliebenes Kapital aus dem Pensionskassenvermögen entnehmen. Begründet wird dies unter anderem damit, dass dadurch das System geschädigt wird. Wenn aber im Rahmen der Vorwegbesteuerung, wie im 1. Stabilitätsgesetz 2012 vorgesehen, Kapital entnommen wird, so soll dies der Rechtsordnung entsprechen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
Anfrage