12742/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.10.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Entzug der Lehrstellenförderung und/oder Lehrberechtigung
orf.at berichtete am 03.10.2012:
"Autoverleiher muss Lehrlingen 86.000 Euro nachzahlen
Die Autoverleihgesellschaft Charterline (Buchbinder) muss wegen schlechter Ausbildung ihrer Lehrlinge 86.000 Euro Strafe zahlen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe die Höhe der Entschädigung auf Antrag der GPA-djp festgestellt, hieß es von der Gewerkschaft.
Die Lehrlinge hätten regelmäßig Tätigkeiten wie Auto waschen und Schneeschaufeln verrichten müssen, die nichts mit ihrer Ausbildung zum Bürokaufmann zu tun haben. Die Bezahlung sei nach Willkür des Arbeitgebers erfolgt, kritisiert die Gewerkschaft.
„Nur ein Toilettenbesuch pro Tag erlaubt“
Die Nachzahlungen betreffen 40 Lehrlinge und die Jahre 2009 bis 2012. Außerdem wird das Unternehmen keine Lehrstellenförderung mehr bekommen.
Weiters habe die Gewerkschaft einen Antrag auf Entzug der Lehrberechtigung für die Firma Charterline gestellt. „Derart katastrophale Ausbildungsbedingungen und Schikanen – in einigen Filialen war den Betroffenen beispielsweise nur ein Toilettenbesuch pro Tag erlaubt - dürfen nicht ohne Konsequenzen bleiben", hieß es von der Gewerkschaft."
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage