12752/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.10.2012
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Anfrage

der Abgeordneten Johann Rädler Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Schüler mit nicht-deutscher Umgangssprache und sonderpädagogischem Förderbedarf

Während im Verlauf der Jahre 2006 bis 2011 die Gesamtzahl der Schüler, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf aufwiesen und solche, die ein derartiges Sonderpädagogisches Zentrum besuchten, relativ stabil geblieben ist (2006/07: 13.158;

2011/12: 13.198), ist die absolute Zahl bzw. der prozentuelle Anteil der Schüler mit nicht­deutscher Umgangssprache, die eine Sonderschule besuchen, stetig angestiegen (2006/07: 3.431 bzw. 27,1 %; 2011/12: 3.767 bzw. 28,5%).

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage

1.     Wie begründen Sie die vergleichsweise hohe Anzahl an Kindern mit nicht­deutscher Umgangssprache, die eine sonderpädagogische Einrichtung besuchen bzw. einen sonderpädagogischen Förderbedarf aufweisen?

2.     Wie viele Kinder mit nicht deutscher Muttersprache, aufgeschlüsselt auf die Schuljahre 2007/08 bis 2011/12, werden auf Grund mangelnder Kenntnisse in der deutschen Sprache als Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eingestuft?

3.     Wie viele davon sind Schülerinnen und Schüler, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben?

4.     Welche konkreten Maßnahmen - administrativ, organisatorisch, pädagogisch - wurden von Ihnen in den letzten Jahren ergriffen, um die Zahl von Schüler/innen mit nicht-deutscher Umgangssprache, die ein Sonderpädagogisches Zentrum besuchen müssen aufweisen, zu reduzieren?

5.     Welche weiteren Maßnahmen sind vorgesehen, um die Anzahl von Schüler/innen mit nicht-deutscher Umgangssprache, die ein Sonderpädagogisches Zentrum besuchen, zu reduzieren?

6.     Wie wird bei der Ermittlung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs das Kriterium der Deutschkenntnisse berücksichtigt?

7.     Ist dadurch sichergestellt, dass es nicht wegen mangelnder Deutschkenntnisse zu einer falschen Entscheidung über den Sonderpädagogischen Förderbedarf kommt?