12788/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.10.2012
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DRINGLICHE ANFRAGE

gem. § 93 Abs. 1 GOG-NR

 

 

der Abgeordneten Petzner, Grosz

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Schwarzer Inserator“ Berlakovich oder die schwarzen Kanäle des Lebensministeriums

 

Durch die Tätigkeit des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Klärung von Korruptionsvorwürfen konnten insbesondere erschreckende Erkenntnisse über die millionenteure Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft zu Tage gefördert werden. Neben der bedenklichen Inseratenvergabepraxis des BMVIT unter dem jetzigen Bundeskanzler Faymann - Stichwort ÖBB- und ASFINAG-Inserate - dürfte die „Causa Berlakovich“ einen neuen Negativhöhepunkt des Missbrauchs von Steuergeld für parteipolitische Zwecke darstellen.

 

„Öffentlichkeitsarbeit“ des Ministeriums oder Imagekampagne des ÖVP-Ministers?

 

Aus einem Rohbericht des Rechnungshofes geht hervor, dass die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit des BMLFUW in den Jahren 2006 bis 2011 rund 30 Millionen Euro betrugen. Qualifizierte Medienresonanzanalysen scheinen trotz der Höhe der Kosten nicht erfolgt zu sein.

Sachinformationen machten in den - oftmals nicht gem. § 26 Mediengesetz als Anzeigen gekennzeichneten - Inseraten in der Regel nur einen Bruchteil aus. Entsprechend stellte der Rechnungshof fest, dass Werbebotschaften teilweise überhaupt keinen Bezug zu den Aufgaben des Ministeriums hatten. Allein im Jahr 2010 wurden über 650.000 Euro für derartige, nicht zweckdienliche Werbemaßnahmen aufgewendet!

Der wahre Werbezweck bei den Anzeigen dürfte in rein parteipolitisch motivierter Werbung des Ministers gelegen sein - immerhin gab es bei 94% der Anzeigen ein Foto des Bundesministers zu sehen. Da die Fotos des Ministers einen erheblichen Anteil der Inserate ausmachten, reduzierte sich der sachliche Informationsanteil erheblich. Treffend stellte der Rechnungshof fest, dass der Eindruck einer Imagekampagne nicht für das Ministerium, sondern viel mehr für den Minister bestehe.

Immerhin wurde diese Kampagne auf Kosten der Steuerzahler sehr professionell gestaltet. Beispielsweise flossen seit 2006 glatte 450.000 Euro aus dem Ministerium an Fotografen. Im Jahr 2011 verursachten Fotos, die den Minister bei Terminen und Veranstaltungen, nicht selten auch auf Reisen zeigen, 75% der Gesamtkosten. Dieser Umstand wurde auch vom Rechnungshof im oben erwähnten Bericht massiv kritisiert, indem er darauf hinwies, dass die Mitnahme von Fotografen auf Dienstreisen aus Gründen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit dringend zu unterlassen sei.

Ganz den Gepflogenheiten der rot-schwarzen Koalitionsregierung Rechnung tragend, nicht nur die Werbebudgets der eigenen Ministerien schamlos auszuschöpfen, bediente sich das Lebensministerium auch vor- und ausgelagerter juristischer Personen zur „Ministerwerbung“. So warb z.B. die Genuss Region Österreich Marketing GmbH nicht nur seit Jahren immer mit dem Konterfei des aktuell zuständigen Landwirtschaftsministers, sie ermöglichte z.B. im Fall des jetzigen Ministers auch auf eigene Kosten zweiseitige Interviews im Rahmen von Medienkooperationen. Dass der Rechnungshof dazu anmerkte, er vermisse für die Kampagne Genuss Region Österreich einen konkreten Anlass und auch die Vorgabe konkreter Ziele, sei hier nur am Rande angemerkt.

Ebenso fleißig wirbt beispielsweise die AMA Marketing GmbH zugunsten des Ministers, indem sie z.B. auf eigene Kosten den aktuellen Landwirtschaftsminister DI Nikolaus Berlakovich in illustrer Runde beim Jausnen abbildet oder ihm ganzseitige Beiträge in ihren Publikationen widmet.

Auch in einem Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2011, der den Klima- und Energiefonds betrifft, wird die Inseratenschaltung des BMLFUW gerügt. So führt der Rechnungshof aus, dass im Juli 2009 Inserate in mehreren Tageszeitungen geschaltet wurden, in denen im Text mit einem Foto des Bundesministers und dem Logo des Fonds (!) auf die Bedeutung der Photovoltaik und auf die bevorstehende Ausschreibung des Photovoltaik-Förderprogramms des Fonds hingewiesen wurde. Zum ohnehin bedenklichen Umstand, dass die Inserate vom Ministerium in Auftrag gegeben wurden und der Fonds nachträglich aufgrund eines Beschlusses des Präsidiums für die Kosten aufkommen musste (ein bekanntes Muster aus der Werbepraxis des BMVIT…), gesellt sich die Tatsache, dass aufgrund der großen Nachfrage nach dieser Förderung viele Antragsteller abgewiesen werden mussten, während gleichzeitig 267.000 Euro für – offensichtlich unnötige – Werbung ausgegeben wurden.

Hätte man mit dieser Unsumme an Werbekosten den Fördertopf gespeist anstatt sie für die Schaltung eines wirklich unnützen Inserats auszugeben, hätten mehrere Steuerzahler und nicht ein Minister davon profitiert. Doch gerade hier wird die gängige Praxis und auch das Selbstverständnis der seit über einem Vierteljahrhundert von der ÖVP gestellten Landwirtschaftsminister offenbar: Es geht keineswegs darum, Steuergeld sinnvoll zu verteilen, sondern es in Richtung der schwarzen Reichshälfte zu verteilen.

 

Illegale Parteienfinanzierung durch Inseratenvergabe?

 

Wie aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von ÖVP Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich an das BZÖ hervorgeht, wurde die ÖVP Teilorganisation "Bauernbund" mit Unsummen aus Steuermitteln des Landwirtschaftsministeriums direkt "subventioniert". Im Zeitraum zwischen 2000 und 2011 erhielt der ÖVP-Bund 2.687.898,74 Euro Förderung für "Informations- und Öffentlichkeitsarbeit". Im selben Zeitraum flossen außerdem 3.413.997,40 Euro unter dem gleichen Titel an das Forum Land, eine dem Bauernbund nahestehende Plattform.

Vorfeldorganisationen wurden aber nicht nur direkt subventioniert, sondern auch über den Umweg der Inseratenvergabe flossen Gelder in parteinahe Institutionen. So besteht auf Basis des Rohberichtes des Rechnungshofes zum Thema Öffentlichkeitsarbeit des BMLFUW der begründete Verdacht, dass über fragwürdige und nicht korrekte Auftragsvergaben durch das BMLFUW an Unternehmungen, die im Eigentum der ÖVP Vorfeldorganisation „Österreichischer Bauernbund“ stehen, illegale Parteienfinanzierung in Richtung der Österreichischen Volkspartei betrieben wurde und wird. So kritisiert der Rechnungshof, dass zwischen 60 und 89 Prozent (!) vom jährlichen Gesamtaufwand des BMLFUW für Werbeeinschaltungen in landwirtschaftlichen Printmedien an die beiden Medien „Österreichische Bauernzeitung“ und „Blick ins Land“ gehen; Haupteigentümer der „Österreichischen Bauernzeitung“ ist der „Österreichische Bauernbund“ – bekanntlich eine ÖVP-Vorfeldorganisation.

 

Die Eigentumsverhältnisse dieses Printmediums stellen sich wie folgt dar:

Beschreibung: http://www.meineabgeordneten.at/files/bauernzeitung.jpg©http://www.meineabgeordneten.at/News/detail/U-Ausschuss.-Das-Impressum-der-Bauernzeitung-als-Grafik?utm_source=twitterfeed&utm_medium=twitter

Abschließend sei in diesem Zusammenhang nur ein einziges Beispiel der mehr als dubiosen Verantwortung von Minister Berlakovich vor dem Untersuchungsausschuss erwähnt:

48. Sitzung Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen am Dienstag den 2. Oktober 2012:

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Die „Österreichische Bauernzeitung“, fangen wir mit dieser an, schildern Sie uns die Eigentümerverhältnisse der „Österreichischen Bauernzeitung“, bitte.

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Also die Eigentumsverhältnisse der „Österreichischen Bauernzeitung“ sind mir nicht bekannt.

Diese Aussage ist deshalb kaum glaubwürdig, da Berlakovich selbst im Impressum der Zeitung als Vorstand eines Gesellschafters aufscheint.

 

Untreue und illegale Parteienfinanzierung über überteuerte Internetseite?

 

Ebenso erscheinen mehrere vom BMLFUW in Auftrag gegebene IT-Dienstleistungen aus strafrechtlichem Blickwinkel bedenklich. Konkret beauftragte das Ministerium laut Rohbericht des Rechnungshofes im Jahr 2011 das Land-, Forst- und Wasserwirtschaftliche Rechenzentrum mit der Neuerstellung der Homepage des Bundesministeriums. Die Kosten für Erstellung und Betreuung der Homepage betrugen unglaubliche 4,39 Mio. Euro.

Bereits die Auftragsvergabe soll nicht vergaberechtskonform erfolgt sein. Entgegen der Behauptung des Ministeriums wäre nämlich die Durchführung eines Vergabeverfahrens notwendig gewesen, da der Auftragnehmer nicht der Verfügungsmacht des Auftraggebers unterlag. Somit handelt es sich nicht – wie vom BMLFUW behauptet – um eine In-House-Vergabe.

 

Zudem bedient sich die den Auftrag durchführende Gesellschaft eines schwer zu durchschaubaren Konstrukts. So ist etwa Alleingesellschafter der Land-, Forst- und Wasserwirtschaftlichen Rechenzentrums GmbH der Verein Land-, Forst- und Wasserwirtschaftliches Rechenzentrum, als dessen Vorstände Hans-Günther Gruber und Reinhard Mang fungieren. Ersterer bekleidet die Funktion des Sektionschefs und Leiters des Präsidiums des Ministeriums und Zweiterer fungiert dort als Generalsekretär. Eine plausible Erklärung, warum diese seltsame Konstruktion gewählt wurde, ist nicht bekannt.

 

Doch nicht nur die Erstellung der Homepage per se scheint aufklärungsbedürftig, auch bei deren Befüllung mit Inhalten kam es augenscheinlich zu Unregelmäßigkeiten. Der Rechnungshof stellte zur Beauftragung der Lieferung von Fachartikeln für die Homepage des BMLFUW das „Bauernjournal West“ laut stenographischem Protokoll der Sitzung des U-Ausschusses vom 2. Oktober 2012, Seite 184 und folgende, nämlich folgendes fest: „Die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums beauftragte das „Bauernjournal West“ bis zum Jahr 2010 mit der Lieferung von Fachartikeln für den Internetauftritt des Ministeriums um jährlich bis zu rund 42 600 €. Diese landwirtschaftlichen Fachbeiträge des „Bauernjournal West“ trugen nicht dazu bei, die Öffentlichkeit über die konkrete Tätigkeit des Ministeriums zu informieren oder eine Verhaltensänderung zu bewirken, und waren damit keine sachlich gerechtfertigte Ergänzung der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums. Vielmehr leistete das Ministerium Zahlungen, um einer landwirtschaftlichen Wochenzeitung eine zusätzliche Verbreitungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Der Vertrag entsprach damit nach Ansicht des Rechnungshofs einer Förderung der Herausgeber.“

 

Weiters stellt der Rechnungshof laut stenographischem Protokoll der Sitzung des U-Ausschusses vom 2. Oktober 2012, Seite 185, über einen weiteren inhatlichen „Zulieferer“ der Homepage des BMLFUW fest: „Die Agrar Media VerlagsGmbH lieferte agrarische Marktberichte für die Webseiten des Ministeriums und erhielt dafür jährlich bis zu 63.000 Euro.“

 

Bei der „Agrar Media VerlagsGmbH“ handelt es sich um die Herausgeberin der „Österreichischen Bauernzeitung“; sie befindet sich, wie im oben angeführten Diagramm ersichtlich, im Eigentum des ÖVP-Bauernbundes.

 

Illegale Parteienfinanzierung durch Zukauf von Artikeln für Presseaussendungen?

 

Ebenfalls den Verdacht der Parteienfinanzierung legt der Umstand nahe, dass die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit im BMLFUW zwischen 2006 und 2011 in Summe über 460.000 Euro für den Zukauf von einschlägigen agrarischen Fachartikeln vom Agrarischen Informationszentrum (AIZ) aufgewendet hat. Auch bei dieser Institution handelt es sich um einen ÖVP-nahen Verein.


Exkurs: Illegale Parteienfinanzierung durch Kongressfinanzierung im Wahlkampf von Josef Pröll?

 

Am Rande sei – zur Verdeutlichung der offenbar bestehenden ÖVP-Förderungssystematik – eine besonders brisante Werbemaßnahme aus dem Jahr 2008 genannt: Zwei Wochen vor der Nationalratswahl wurde vom Ministerium um rund 100.000 Euro ein Jugend-Kongress mit rund 500 Teilnehmern veranstaltet, der inhaltlich nahezu allein die „Präsentation“ des Wahlkämpfers Josef Pröll zum Gegenstand hatte. Weder wurden für die Ausrichtung Vergleichsangebote eingeholt, noch entsprachen die exorbitant hohen entstandenen Kosten (ca. 200 Euro pro Person) dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Diese Veranstaltung war eine reine Imagekampagne für den damaligen Bundesminister und wäre heute, aufgrund ihrer Nähe zur Nationalratswahl, nach den Richtlinien für Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung nicht gesetzeskonform.

 

Verschwendung von Steuergeld durch Vernichtung von Broschüren

 

Doch nicht nur der Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung steht im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des BMLFUW im Raum. Durch die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses kam zudem die Verschwendung von Steuergeld durch das Ministerium ans Licht, welche durch die Überproduktion und die damit verbundene Vernichtung von Publikationen und Broschüren des Ministeriums entstand.

So wird laut stenographischem Protokoll der Sitzung des Untersuchungsausschusses vom 2. Oktober 2012 im Rohbericht des Rechnungshofes vermerkt, dass das BMLFUW für die Herstellung von Publikationen und Broschüren in den Jahren 2006-2011 rund 960.000 Euro aufwendete. Die Lagerung und der Versand der Publikationen (Kosten 258.000 Euro) erfolgten durch ein im Einflussbereich des Österreichischen Bauernbundes stehendes Unternehmen.

Der wirklich verwerfliche Vorgang in dieser Causa ist aber nicht nur die Durchführung des Auftrages durch ein Unternehmen, welches einer Vorfeldorganisation der Partei des verantwortlichen Ministers zuzurechnen ist, sondern der Umstand, dass allein für die Vernichtung überzähliger Broschüren Kosten in Höhe von rund 35.000 Euro anfielen.

 

Alles in allem bedürfen die soeben erwähnten Sachverhalte einer dringenden Aufklärung, welche durch das „Abdrehen“ der erfolgreichen Arbeit des Untersuchungsausschusses durch die Regierungsparteien nun auch im Wege dieser dringlichen Anfrage im Rahmen einer Sondersitzung erfolgen muss.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

Dringliche Anfrage:

 

1. Welche Direktiven, Vorgaben, Weisungen etc. betreffend die Schaltung und Gestaltung von Inseraten, Berichten über Ihre Person, Ministerfotos und/oder das Eingehen von Medienkooperationen haben Sie oder Mitarbeiter Ihres Ministerbüros oder Kabinetts in Ihrem Namen gegenüber den Dienststellen des BMLFUW oder den ausgegliederten Einrichtungen ausgegeben?

Welche ressortinterne generelle Weisungslage gibt es bzw. gab es insbesondere bezüglich der ständigen Kooperation mit dem Bauernbund-Firmengeflecht (Bauernzeitung, Österreichischer Agrarverlag, Neues Land, Bauernzeitung GesmbH, Agrowerbung GesmbH, Agrar Media VerlagsGmbH) bzw. gegen die Berücksichtigung anderer Medien bei Auftragsvergaben?

 

2. Warum wurde die Marktberichterstattung exklusiv an die Bauernzeitung ohne Berücksichtigung alternativer Anbieter (wie etwa auch von Gratisanbietern wie z.B. den Landwirtschaftskammern oder der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) vergeben?

 

3. In welcher Form wurde von wem mit welchem Ergebnis in den letzten fünf Jahren eine Kosten-Nutzen-Überprüfung (Medienresonanzanalyse) aller vom BMLFUW geschalteten Anzeigen, in Umlauf gebrachten Publikationen (z.B. Fibeln, Leaflets, Broschüren), etc. durchgeführt? Wenn nicht, warum erfolgte keine derartige Überprüfung und wer trägt die fachliche Verantwortung für die Nichtüberprüfung der getätigten - in den letzten Jahren exorbitant gestiegenen - Werbeausgaben?

 

4. Gibt es Bestätigungen für die Marktkonformität der Preise der Publikationen des BMLFUW in der Österreichischen Bauernzeitung? Wenn nein, warum nicht und können Sie trotzdem ausschließen, dass es dadurch zu einer verdeckten Finanzierung einer ÖVP-Vorfeldorganisation gekommen ist?

 

5. Können Sie ausschließen, dass in der Zeit Ihrer Ministerverantwortlichkeit eigenständige Rechtsträger wie z.B. AMA, Genuss Region Österreich Marketing GesmbH, Klima- und Energiefonds etc. ähnlich wie im BMVIT unter Faymann/Ostermayer „unfreiwillig“ durch Fotos, Inserate etc. für Sie werben mussten?

Haben Sie jemals von dem Ihnen durch § 27 AMA-Gesetz eingeräumten Weisungsrecht Gebrauch gemacht, um eine Schaltung von Inseraten bzw. ein Eingehen von Medienkooperationen zu erwirken?

 

6. Wenn es weder ministeriumsinterne Anweisungen noch „Anregungen“ an eigenständige Rechtsträger gegeben haben sollte: Wie erklären Sie sich die unübersehbare Dominanz Ihres Konterfeis in einschlägigen Publikationen und weshalb haben Sie die offenbar gegen Ihren Willen erfolgte Bewerbung Ihrer Person nicht unterbunden?

 

7. In wie vielen Fällen wurde bei den geschalteten Anzeigen gegen die gem. § 26 Mediengesetz bestehende Kennzeichnungspflicht jeweils mit welcher konkreten Begründung verstoßen?  

 

8. Welche Kooperationen bestehen zwischen Ihrem Ministerium und dem AIZ-Verein (Agrarisches  Informationszentrum) und wie viele Gelder gingen jeweils wann und unter welchen Titeln in den letzten fünf Jahren von Ihrem Ministerium dorthin?

 

9. Stimmen Sie dem Rechnungshof zu, dass die in „Ihren“ Anzeigen verbreiteten Werbebotschaften teilweise überhaupt keinen Bezug zu den Aufgaben Ihres Ministeriums hatten und, wenn ja, wie rechtfertigen Sie dies in tatsächlicher, rechtlicher und politischer Hinsicht?


10. Wie oft und warum kam es seit dem Jahr 2007 zur Verschwendung von Steuergeld in der Form, dass über Zahl produzierte Materialien (z.B. Publikationen) Ihres Ressorts vernichtet worden sind und wie hoch waren in diesen Fällen die Kosten der Vernichtung und die anteiligen Produktionskosten der vernichteten Materialien?

 

11. Wie rechtfertigen Sie in tatsächlicher, (vergabe-)rechtlicher und politischer Hinsicht, dass im Zuge der Auftragsvergabe über die Erstellung und Betreuung der Homepage des Lebensministeriums kein Vergabeverfahren durchgeführt wurde, obwohl der Rechnungshof davon ausgeht, dass dies aus vergaberechtlicher Sicht notwendig gewesen wäre, und wie rechtfertigen Sie die Höhe der Kosten (4,39 Millionen Euro)? 

 

12. Welche Verträge gab und gibt es seitens Ihres Hauses mit dem Trägerverein des Land- und Forst- und Wasserwirtschaftlichen Rechenzentrums bzw. der dazugehörigen GesmbH, wie hoch ist der Gesamtbetrag der Zahlungen des BMLFUW an diese Rechtsträger bisher und warum waren bzw. sind welche Mitarbeiter des BMLFUW dort tätig? Welche agrarischen Organisationen, (Erzeugerverbände oder andere land- und forstwirtschaftliche Institutionen, Einrichtungen oder Vereine) haben Ihres Wissens auch Verträge mit dem LFRZ?

 

13. Welche Kooperationen bzw. Verträge bestanden zwischen dem BMLFUW und dem Konglomerat des Landwirtschaftlichen Buchhaltungszentrums in den letzten zehn Jahren und welche Verträge laufen zu welchen Kosten und über welche Leistungen derzeit?

 

14. Gibt es in Ihrem Ministerium Zuständige für Öffentlichkeitsarbeit, die von privaten Unternehmen in Kooperation mit dem Ministerium durchgeführt wird, wie etwa bei dem im Untersuchungsausschuss thematisierten SPAR-Flugblatt KW 38, das Ihr Konterfei zeigt und von welchem Sie im Untersuchungsausschuss nichts gewusst haben wollen?

Gibt es weitere Kooperationen mit privaten Unternehmen und wie sind diese gestaltet?

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gem. § 93 Abs. 1 GOG-NR verlangt.

 

 

 

Wien, am 15. Oktober 2012