12800/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.10.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Herbert Scheibner, Ursula Haubner

Kollegin und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend „politische Bildung in Österreich“

„Die österreichische Schule kann die im §2 des Schulorganisationsgesetzes u.a. formulierte Zielsetzung, Schülerinnen und Schüler sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken, nur erfüllen, wenn sie Politische Bildung bei Kindern und Jugendlichen entsprechend berücksichtigt.“

Diesen Text findet man auf der Website des BMUKK in der Rubrik „politische Bildung“. Die Wichtigkeit und Notwendigkeit dieses Unterrichtsfaches soll in der vorliegenden Anfrage unbestritten bleiben, jedoch darf die Sensibilität der Thematik nicht außer Acht gelassen werden, immerhin sind Schülerinnen und Schüler in Österreich bereits mit 16 Jahren wahlberechtigt, wobei die Inhalte des Faches „politische Bildung“ in diesem Zusammenhang eine gewisse Orientierung bieten bzw. ein Entscheidungskriterium darstellen können.  Immer wieder gibt es Beschwerden, dass Lehrkräfte im Bereich politische Bildung erkennbar parteipolitisch einseitig vortragen und die gebotene Objektivität vermissen lassen. Vor diesem besorgniserregenden Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die verantwortliche Ministerin folgende

ANFRAGE:

1)       Welche Inhalte politischer Natur werden in

a)       Volksschulen

b)       Hauptschulen

c)       NMS

d)       AHS

e)       BHS

f)         PTS wie vermittelt?

2)       Erfolgt eine Freigabe der Lerninhalte bevor diese in den Klasen präsentiert werden – wenn ja, durch wen, wenn nein, weshalb nicht?

3)       Werden die Lerninhalte des Faches politische Bildung mit den Schulpartnern diskutiert, oder entscheidet allein der zuständige Lehrer darüber?

4)       Wie wird seitens des BMUKK sichergestellt, dass der Lehrer als Vertrauens- und Autoritätsperson eben genau diese Position nicht dahingehend missbraucht, um seinen eigenen politischen Ideen im Klassenzimmer Ausdruck zu verleihen?

5)       Wodurch wird seitens des BMUKK sichergestellt, dass die politische Objektivität in den österreichischen Klassenzimmern gewahrt bleibt?

6)       Wie viele Fälle von politischer Einflussnahme durch Lehrkräfte in den Schulen sind dem BMUKK bisher bekannt und worum handelt es sich konkret dabei?

7)       Wie viele Beschwerden seitens Erziehungsberechtigter liegen dem BMUKK zu diesem Thema vor und worum genau handelt es sich dabei?

8)       Gibt es regelmäßige Überprüfungen und Evaluierungen der Lerninhalte des Faches „politische Bildung“ – wenn ja, durch wen, wenn nein, weshalb nicht?

9)       Die BSV schlägt Politikerbesuche an Schulen vor – was halten Sie davon und wer soll darüber entscheiden, welche Politiker in welchen Schulen politische Bildung betreiben dürfen?

 

Wien, am 16.10.2012