12812/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.10.2012
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Akt „Geh.Abb/98-Sonderoperation Dürer“

 

 

Der Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten hat sich von Dezember 2011 bis Juni 2012 mit den Ermittlungen im Entführungsfall Natascha Kampusch befasst und tausende Aktenseiten durchgearbeitet sowie zahlreiche Auskunftspersonen befragt.

In seinem abschließenden Kommuniqué, welches von allen im Parlament vertretenen Parteien gemeinsam verabschiedet wurde, wird festgehalten:

 

"Aus diesem Grund erscheint es dem Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten wünschenswert, wenn – auch im Lichte der Erörterungen dieses Unterausschusses – der Fall und die offen gebliebenen Fragen einer neuerlichen Evaluierung unter Einbeziehung externer Kriminalisten unterzogen würde.......daher empfiehlt der Unterausschuss dem Bundesministerium für Innere Angelegenheiten und dem Bundesministerium für Justiz die Evaluierung der Ermittlungsarbeiten zum Fall „Kampusch“ durch Cold-Case-Spezialisten mit internationaler Beteiligung, etwa durch Experten des Bundeskriminalamtes der Bundesrepublik Deutschland oder des FBI der Vereinigten Staaten von Amerika."

 

Diese Empfehlung wurde durch Innen- und Justizministerin aufgegriffen, und in weiterer Folge bereits im Sommer eine neuerliche Evaluierungskommission eingesetzt. Da dem parlamentarischen Unterausschuss nicht alle notwendigen Akten vorgelegen sind, konnten viele offene Fragen auch nicht ausreichend beantwortet werden. Im Kommuniqué ist dies  eindrucksvoll nachzulesen: "...Dabei wurde die Arbeit des Unterausschusses durch den Umstand, dass ihm nicht alle Akten vorgelegen sind, erschwert ..."

 

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der Akt „Geh.Abb/98-Sonderoperation Dürer" aus dem HNA dem Unterausschuss nicht vorgelegen ist. Dieser könnte aber möglicherweise Aufschluss darüber geben, ob der darin als Zeuge vernommene Offizier Peter Christian Birkmayer, gegen den am 7. November 2008 durch die Staatsanwaltschaft Wien ”zweckdienliche Erkundigungen" in Richtung § 207a StGB eingeholt werden sollten, bereits früher wegen sexueller Eskapaden aufgefallen ist bzw. in einen „Sexskandal“ verwickelt war.


Birkmayer, dessen Telefonnummer im Handy von Ernst Holzapfel, Geschäftspartner und bester Freund des Entführers der Natascha Kampusch, unter dem Kürzel "be kind slow" gespeichert war, konnte keine Erklärung hierfür geben. Die Aussage der Gattin des Peter Birkmayer, sie hätte eine Wohnung in der Bergsteiggasse für ein slowakisches Kindermädchen gesucht, erscheint aufgrund der Tatsache, dass das Kürzel nicht im eigenen, sondern im Telefon von Ernst Holzapfel eingespeichert war, völlig unglaubwürdig. Sowohl Ernst Holzapfel, wie auch Peter Birkmayer bestritten aber, einander zu kennen. Möglicherweise wurde der Kontakt aber über die Schwester von Ernst Holzapfel hergestellt, da der Offizier und seine Schwester, Frau Margit Wendelberger einen gemeinsamen Bekannten haben. Dieser Bekannte, ein ehemaliger enger Arbeitskollege der Frau Wendelberger bei der Firma EFS Unternehmensberatung Gesellschaft m.b.H. ist ebenso wie der Offizier Birkmayer Mitglied beim Rotarierklub Wien West. Einem (unbestätigten) Medienbericht zufolge, soll der Offizier das Kürzel "be kind slow" als Nickname in einem Kinderpornoforum verwendet haben.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den  Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Wurde von der neuen Evaluierungskommission der Akt „Geh.Abb/98-Sonderoperation Dürer" angefordert?
  2. Wenn ja, wann genau?
  3. Wenn ja, haben Sie diesen Akt an die Evaluierungskommission weitergeleitet?
  4. Wenn nein, warum nicht?
  5. Wenn nein, werden Sie diesen noch an die Evaluierungskommission weiterleiten?
  6. Wurde von der Evaluierungskommission unter Leitung des VfGH-Präsidenten DDr. Adamovich der Akt „Geh.Abb/98-Sonderoperation Dürer“ angefordert?
  7. Wenn ja, wann?
  8. Haben Sie diesen an die Evaluierungskommission unter Leitung des VfGH-Präsidenten DDr. Adamovich weitergeleitet?
  9. Wenn ja, wann?
  10. Wenn nein, mit welcher Begründung nicht?