12838/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.10.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend Beschimpfungen von Lehrerinnen und Lehrern an Österreichs Schulen

 

 

In letzter Zeit ist es an Österreichs Schulen in zunehmendem Ausmaß zu Beschimpfungen und Attacken gegenüber Lehrern durch Schüler gekommen. Lehrer werden dabei von Schülern aufs ordinärste desavouiert und vor den anderen Schülern bloßgestellt. Die Schulbehörde reagiert meist nicht und geht scheinbar davon aus, dass man dies im Lehrberuf akzeptieren müsse – zumindest so lange, bis es tatsächlich zu einem tätlichen Übergriff durch einen Schüler kommt. Dieses Vorgehen bestärkt einige Schüler darin, Lehrer fortgesetzt anzupöbeln und schließlich sogar handgreiflich zu werden. Der Vorsitzende der Gewerkschaft öffentlicher Dienst MMag. Jürgen Rainer veröffentlichte dazu in der GÖD-Fachzeitschrift „Weg in die Wirtschaft“ den folgenden Artikel:

 

"WAS ICH IHNEN SAGEN MÖCHTE…

…Der Tatort (Sie lesen richtig, es handelt sich um einen Tatort und es wird auch ein gerichtliches Nachspiel geben) befindet sich in einer 1. Klasse. Dort sitzt auch heute noch der selbst ernannte 'King', ein 19-jähriger Schüler mit Migrationshintergrund, der sich grundsätzlich nicht gerne kritisieren und belehren lässt. Am allerwenigsten jedoch von einer Frau. Und der Hinweis auf eine falsche Buchung in Rechnungswesen aus dem Mund seiner Lehrerin machte ihn aggressiv und im vorliegenden Fall so rasend, dass er wutentbrannt aus der Klasse rannte. Nach kurzer Zeit kam er jedoch wieder und versuchte seine Wut an einer Mitschülerin auszulassen, deren Tisch er und


damit auch die dahinter sitzende Schülerin attackierte. Die Klassenlehrerin schritt ein und forderte den Schüler auf, dieses Fehlverhalten zu unterlassen. Was nun folgte, war für 14- und 15-jährige Schülerinnen und Schüler und unsere Kollegin so verstörend, dass zuerst nur Sprachlosigkeit herrschte. Der 'King' ging einige Schritte in Richtung seines Platzes, blieb wieder stehen und beschimpfte die Lehrerin als 'Hure' und forderte Oralverkehr. Er sprach von 'Blowjob' und 'da musst du schlucken'. Kurze Zeit später drohte er massiv mit den Worten (sinngemäß): Du wirst dich noch anschauen, was dir noch passiert.

Wer nun meint, dass dieser Vorfall zu echten Konsequenzen für den Schüler führte, irrt gewaltig. Der 'King' sitzt auch heute noch in dieser Klasse und unsere Kollegin ist auch heute noch die unterrichtende Lehrerin mit der Wahrnehmung, dass sie die Schuld an der Entgleisung des Schülers trägt. Der Bitte an die Schulleitung, die Verbalattacke und die gefährliche Drohung in einer Schulkonferenz behandeln zu dürfen, wurde nicht entsprochen. Auch 25 Unterschriften veranlassten den Herrn Direktor nicht, zur Entgleisung des Schülers eine Konferenz einzuberufen, obwohl wesentlich mehr Kolleginnen und Kollegen als das geforderte Drittel unterschrieben haben. Mit dem Argument, der Antrag zur Einberufung sei falsch formuliert und außerdem sei er allein für eine Disziplinarkonferenz zuständig, wurde bis heute (10. Juni 2012) keine offizielle interne Besprechung angesetzt.

Diese Haltung verteidigt auch noch der zuständige Schulaufsichtsbeamte, der befindet, dass es jetzt Wochen nach dem Vorfall viel zu spät sei, eine Konferenz über das Verhalten des Schülers 'King' abzuhalten. Zudem verlangte der LSR die Rücknahme einer Anzeige gegen den erwachsenen Schüler wegen der gefährlichen Drohung, wissend, dass es sich bei dem Delikt um ein Offizialdelikt handelt und der Vorfall strafrechtlich verfolgt werden muss. Als quasi Sahnehäubchen kam es noch zur Desavouierung unserer Kollegin vor ihrer Klasse durch ein Ritual der Befriedung, wobei die Sachverhaltsdarstellung der betroffenen Lehrerin vor den Augen der Schüler von einem Lehrer – mit der Konfliktregelung vom Schulleiter beauftragt – verbrannt wurde.

Dieser Vorfall ist heute beileibe kein Einzelfall und unsere Lehrerinnen sehen sich vermehrt sexuellen Übergriffen durch Schülerinnen und Schüler ausgesetzt. Ist es tatsächlich so, schreibt mir eine Kollegin, dass wir uns beschimpfen und bedrohen lassen müssen und von der Obrigkeit keine Hilfe bekommen? Es widerstrebt zutiefst, dass heute Jugendliche ihre Lehrer auf die ordinärste Weise beschimpfen und bedrohen können – ohne ernst zu nehmende Konsequenzen. Wie wahr, und deshalb ist es notwendig, solche Fälle vor den Vorhang zu zerren.

Übrigens leistete sich der betreffende Schüler 'King' bereits kurze Zeit später erneut eine ordinäre Wortmeldung derselben Lehrerin gegenüber. Nachdem er einen Buchungssatz an der Tafel nicht lösen konnte, unterhielt er sich – wieder an seinem Platz – mit seinem Nachbarn (sinngemäß): Die braucht einen F... und noch einige weitere Sätze zu diesem Thema. Und die Behörde schweigt dazu, bis, ja bis der 'King' seine Drohung wahrmachen wird.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende


Anfrage

 

1.     Ist Ihnen der o.g. Vorfall bekannt?

2.     An welcher Schule hat sich der o.g. Vorfall ereignet?

3.     Mit welchen Konsequenzen hat der Schüler, der in dem o.g. Artikel als "King" benannt wird, zu rechnen?

4.     Sind Ihnen andere Vorfälle von Beschimpfungen durch Schüler gegenüber Lehrern bekannt?

5.     Sind Ihnen andere Vorfälle von Attacken durch Schüler gegenüber Lehrern bekannt?

6.     Werden derartige Fälle statistisch erfasst?

7.     Mit welcher Begründung hat der zuständige LSR im o.g. Fall von der betroffenen Lehrerin verlangt, ihre Anzeige zurückzunehmen?

8.     Ist es nach Rechtsauffassung des BMUKK zulässig, dass der LSR durch eine derartige Vorgehensweise volljährigen Straffälligen Komplizenschaft leistet, indem er sie vor Strafverfolgung schützt?

9.     Um den LSR welchen Bundeslandes hat es sich im o.g. Fall gehandelt?

10.  Was werden Sie in Zukunft unternehmen, um Vorfälle, wie den o.g. zu verhindern?

11.  Ist es sinnvoll, dass die Schulbehörde erst dann aktiv wird, wenn es tatsächlich zu einer Körperverletzung gekommen ist?

12.  Ist das Verhalten des den Fall untersuchenden Lehrers, die Sachverhaltsdarstellung der betroffenen Lehrerin vor den Augen von Schülern und Schülerinnen zu verbrennen, rechtens?

13.  Falls nein, mit welchen Konsequenzen hat der betreffende Lehrer zu rechnen?

14.  Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen der Schulbehörde gegenüber Schülern, wie dem o.g. zur Verfügung?

15.  Welchen Schutz gewährt der Dienstgeber den Lehrerinnen und Lehrern an ihren Arbeitsplätzen in den Schulen?