12855/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.10.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Haider

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Zahlungsverkehr des Bundes

 

 

Gemäß § 71 Abs 1 Bundeshaushaltsgesetz ist der Zahlungsverkehrs des Bundes grundsätzlich bargeldlos abzuwickeln. Der bargeldlose Zahlungsverkehr ist nach Tunlichkeit im Wege der Österreichischen Postsparkasse (PSK) abzuwickeln.

Grundsätze für den Zahlungsverkehr(§ 71 Bundeshaushaltsgesetz)

§ 71 (1) Der Zahlungsverkehr des Bundes ist grundsätzlich bargeldlos abzuwickeln. Der bargeldlose Zahlungsverkehr ist nach Tunlichkeit im Wege der Österreichischen Postsparkasse zu besorgen. Der Barzahlungsverkehr ist auf das unumgänglich notwendige Ausmaß zu beschränken. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs obliegt den ausführenden Organen.

(2) Für jedes anweisende Organ hat der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen haushaltsleitenden Organ mindestens ein Sub- oder Nebenkonto zum Hauptkonto des Bundes bei der Österreichischen Postsparkasse zu eröffnen, wenn dies der Zusammenfassung und der allgemeinen Verfügbarkeit der Zahlungsmittel des Bundes dient. Bei der Eröffnung eines Sub- oder Nebenkontos zum Hauptkonto des Bundes bei der Oesterreichischen Nationalbank ist sinngemäß vorzugehen. Die Eröffnung eines sonstigen Kontos bei einer Kreditunternehmung ist nur zulässig, wenn es die besonderen örtlichen oder sachlichen Voraussetzungen erfordern und der Bundesminister für Finanzen der Eröffnung im Wege des jeweils zuständigen haushaltsleitenden Organs zugestimmt hat.


 (3) Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, die zur Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs erforderlichen Vereinbarungen mit der Österreichischen Postsparkasse, der Oesterreichischen Nationalbank oder den sonstigen Kreditunternehmen abzuschließen und die für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs des Bundes zugelassenen Entrichtungsformen unter Berücksichtigung der Regeln des wirtschaftlichen Verkehrs festzulegen.

(4) Die Entgegennahme von Schecks und Überweisungsaufträgen, Zahlungen durch Bankomat- und Kreditkarten oder diesen gleichgestellte Entrichtungsformen sind zulässig, soweit sie von einer Vereinbarung gemäß Abs. 3 umfasst sind und die Einlösung gesichert ist. Die Entgegennahme von Wechseln durch Organe des Bundes oder durch die Buchhaltung zur Erfüllung von Forderungen ist unzulässig.

(5) Das ausführende Organ hat die Ausgaben nach Maßgabe ihrer Fälligkeit zu leisten. Forderungen des Empfangsberechtigten sind nach Maßgabe bestehender Vorschriften gegen die Forderungen des Bundes aufzurechnen.

 

Diese Regelung stammt aus einer Zeit, als die PSK noch zu 100 Prozent im Eigentum der Republik stand. Nach dem Verkauf der PSK an die BAWAG und dem BAWAG-Skandal wird der Zahlungsverkehr nunmehr durch die BAWAG-PSK abgewickelt, die im Eigentum des US-Hedgefonds „Cerberus“ steht.

 

Eigentlich sollte die Republik ihren Zahlungsverkehr öffentlich ausschreiben. Dieser Verpflichtung ist sie bisher aber aus unverständlichen Gründen nicht nachgekommen. Bei einer Neuausschreibung bestünde die Möglichkeit, sowohl die Konditionen, als auch Zinsen neu zu verhandeln.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

  1. Wie groß ist der Bargeldwert, der über den Zahlungsverkehr über die BAWAG-PSK von Dritten im Inland an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft transferiert wird?
  2. Wie hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 1990 und 2000 entwickelt?
  3. Wie hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2000 und 2003 entwickelt?
  4. Wie hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2003 und 2007 entwickelt?
  5. Wie hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2007 und 2012 entwickelt?
  6. Wie groß ist der Bargeldwert, der über den Zahlungsverkehr über die BAWAG-PSK vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft an Dritte im Inland transferiert wird?
  7. Wie hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 1990 und 2000 entwickelt?
  8. Wie hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2000 und 2003 entwickelt?
  9. Wie hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2003 und 2007 entwickelt?
  10. Wie hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2007 und 2012 entwickelt?

 

  1. Wie groß ist der Bargeldwert, der über den Zahlungsverkehr über die BAWAG - PSK von Dritten an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom Ausland transferiert wird?
  2. Wie hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 1990 und 2000 entwickelt?
  3. Wie hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2000 und 2003 entwickelt?
  4. Wie hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2003 und 2007 entwickelt?
  5. Wie hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2007 und 2012 entwickelt?
  6. Wie groß ist der Bargeldwert, der über den Zahlungsverkehr über die BAWAG-PSK vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft an Dritte ins Ausland transferiert wird?
  7. Wie hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 1990 und 2000 entwickelt?
  8. Wie hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2000 und 2003 entwickelt?
  9. Wie hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2003 und 2007 entwickelt?
  10. Wie hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2007 und 2012 entwickelt?
  11. Wie viele Haupt-, Sub- und Nebenkonten wurden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen bei der PSK bzw. BAWAG - PSK in den Jahren 1990 bis 2000 eingerichtet?
  12. Welche Soll- und Habenzinsen wurden zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der PSK bzw. BAWAG - PSK in den Jahren 1990 bis 2000 vereinbart?
  13. Welches positive oder negative Zinsensaldo hat sich zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der PSK bzw. BAWAG - PSK in diesem Zeitraum auf dem Hauptkonto sowie den einzelnen Sub- und Nebenkonten ergeben?
  14. Wie hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2000 und 2003 entwickelt?
  15. Wie viele Haupt-, Sub- und Nebenkonten wurden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen bei der PSK bzw. BAWAG - PSK in den Jahren 2000 bis 2003 eingerichtet?
  16. Welche Soll- und Habenzinsen wurden zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der PSK bzw. BAWAG PSK in den Jahren 2000 bis 2003 vereinbart?
  17. Welches positive oder negative Zinsensaldo hat sich zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der PSK bzw. BAWAG PSK in diesem Zeitraum auf dem Hauptkonto sowie den einzelnen Sub- und Nebenkonten ergeben?
  18. Wie hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2003 und 2007 entwickelt?
  19. Wie viele Haupt-, Sub- und Nebenkonten wurden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen bei der PSK bzw. BAWAG - PSK in den Jahren 2003 bis 2007 eingerichtet?
  20. Welche Soll- und Habenzinsen wurden zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der PSK bzw. BAWAG PSK in den Jahren 2003 bis 2007 entwickelt?
  21. Welches positive oder negative Zinsensaldo hat sich zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der PSK bzw. BAWAG - PSK in diesem Zeitraum auf dem Hauptkonto sowie den einzelnen Sub- und Nebenkonten ergeben?
  22. Wie hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2007 und 2012 entwickelt?

 

  1. Wie viele Haupt-, Sub- und Nebenkonten wurden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen bei der PSK bzw. BAWAG - PSK in den Jahren 2007 bis 2012 eingerichtet?
  2. Welche Soll- und Habenzinsen wurden zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der PSK bzw. BAWAG PSK in den Jahren 2007 bis 2012 vereinbart?
  3. Welches positive oder negative Zinsensaldo hat sich zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der PSK bzw. BAWAG PSK in diesem Zeitraum auf dem Hauptkonto sowie den einzelnen Sub- und Nebenkonten ergeben?