Eingelangt am
18.10.2012
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ANFRAGE
des
Abgeordneten Mag. Haider
und
weiterer Abgeordneter
an
die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Zahlungsverkehr des Bundes
Gemäß § 71 Abs 1 Bundeshaushaltsgesetz
ist der Zahlungsverkehrs des Bundes grundsätzlich bargeldlos abzuwickeln.
Der bargeldlose Zahlungsverkehr ist nach Tunlichkeit im Wege der
Österreichischen Postsparkasse (PSK) abzuwickeln.
Grundsätze
für den Zahlungsverkehr (§ 71 Bundeshaushaltsgesetz)
§ 71 (1) Der
Zahlungsverkehr des Bundes ist grundsätzlich bargeldlos abzuwickeln. Der
bargeldlose Zahlungsverkehr ist nach Tunlichkeit im Wege der
Österreichischen Postsparkasse zu besorgen. Der Barzahlungsverkehr ist auf
das unumgänglich notwendige Ausmaß zu beschränken. Die
Abwicklung des Zahlungsverkehrs obliegt den ausführenden Organen.
(2) Für jedes
anweisende Organ hat der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit
dem jeweils zuständigen haushaltsleitenden Organ mindestens ein Sub- oder
Nebenkonto zum Hauptkonto des Bundes bei der Österreichischen
Postsparkasse zu eröffnen, wenn dies der Zusammenfassung und der
allgemeinen Verfügbarkeit der Zahlungsmittel des Bundes dient. Bei der
Eröffnung eines Sub- oder Nebenkontos zum Hauptkonto des Bundes bei der
Oesterreichischen Nationalbank ist sinngemäß vorzugehen. Die
Eröffnung eines sonstigen Kontos bei einer Kreditunternehmung ist nur
zulässig, wenn es die besonderen örtlichen oder sachlichen Voraussetzungen
erfordern und der Bundesminister für Finanzen der Eröffnung im Wege
des jeweils zuständigen haushaltsleitenden Organs zugestimmt hat.
(3) Der Bundesminister
für Finanzen ist ermächtigt, die zur Durchführung des
bargeldlosen Zahlungsverkehrs erforderlichen Vereinbarungen mit der
Österreichischen Postsparkasse, der Oesterreichischen Nationalbank oder
den sonstigen Kreditunternehmen abzuschließen und die für die
Abwicklung des Zahlungsverkehrs des Bundes zugelassenen Entrichtungsformen
unter Berücksichtigung der Regeln des wirtschaftlichen Verkehrs
festzulegen.
(4) Die Entgegennahme von
Schecks und Überweisungsaufträgen, Zahlungen durch Bankomat- und
Kreditkarten oder diesen gleichgestellte Entrichtungsformen sind zulässig,
soweit sie von einer Vereinbarung gemäß Abs. 3 umfasst sind und
die Einlösung gesichert ist. Die Entgegennahme von Wechseln durch Organe
des Bundes oder durch die Buchhaltung zur Erfüllung von Forderungen ist
unzulässig.
(5) Das ausführende
Organ hat die Ausgaben nach Maßgabe ihrer Fälligkeit zu leisten.
Forderungen des Empfangsberechtigten sind nach Maßgabe bestehender
Vorschriften gegen die Forderungen des Bundes aufzurechnen.
Diese Regelung stammt aus einer Zeit, als die PSK noch zu
100 Prozent im Eigentum der Republik stand. Nach dem Verkauf der PSK an die
BAWAG und dem BAWAG-Skandal wird der Zahlungsverkehr nunmehr durch die
BAWAG-PSK abgewickelt, die im Eigentum des US-Hedgefonds „Cerberus“
steht.
Eigentlich sollte die Republik ihren Zahlungsverkehr
öffentlich ausschreiben. Dieser Verpflichtung ist sie bisher aber aus
unverständlichen Gründen nicht nachgekommen. Bei einer
Neuausschreibung bestünde die Möglichkeit, sowohl die Konditionen,
als auch Zinsen neu zu verhandeln.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten
Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und
Technologie folgende
Anfrage
- Wie
groß ist der Bargeldwert, der über den Zahlungsverkehr
über die BAWAG-PSK von Dritten im Inland an das Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie transferiert wird?
- Wie
hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 1990 und 2000 entwickelt?
- Wie
hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2000 und 2003 entwickelt?
- Wie
hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2003 und 2007 entwickelt?
- Wie
hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2007 und 2012 entwickelt?
- Wie
groß ist der Bargeldwert, der über den Zahlungsverkehr
über die BAWAG-PSK vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation
und Technologie an Dritte im Inland transferiert wird?
- Wie
hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 1990 und 2000 entwickelt?
- Wie
hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2000 und 2003 entwickelt?
- Wie
hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2003 und 2007 entwickelt?
- Wie
hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2007 und 2012 entwickelt?
- Wie
groß ist der Bargeldwert, der über den Zahlungsverkehr
über die BAWAG-PSK von Dritten an das Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie vom Ausland transferiert wird?
- Wie
hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 1990 und 2000 entwickelt?
- Wie
hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2000 und 2003 entwickelt?
- Wie
hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2003 und 2007 entwickelt?
- Wie
hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2007 und 2012 entwickelt?
- Wie
groß ist der Bargeldwert, der über den Zahlungsverkehr über
die BAWAG-PSK vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie an Dritte ins Ausland transferiert wird?
- Wie
hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 1990 und 2000 entwickelt?
- Wie
hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2000 und 2003 entwickelt?
- Wie
hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2003 und 2007 entwickelt?
- Wie
hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2007 und 2012 entwickelt?
- Wie
viele Haupt-, Sub- und Nebenkonten wurden vom Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie gemeinsam mit dem Bundesministerium für
Finanzen bei der PSK bzw. BAWAG - PSK in den Jahren 1990 bis 2000
eingerichtet?
- Welche
Soll- und Habenzinsen wurden zwischen dem Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie und der PSK bzw. BAWAG - PSK in den Jahren 1990
bis 2000 vereinbart?
- Welches
positive oder negative Zinsensaldo hat sich zwischen dem Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie und der PSK bzw. BAWAG - PSK
in diesem Zeitraum auf dem Hauptkonto sowie den einzelnen Sub- und
Nebenkonten ergeben?
- Wie
hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2000 und 2003 entwickelt?
- Wie
viele Haupt-, Sub- und Nebenkonten wurden vom Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie gemeinsam mit dem Bundesministerium für
Finanzen bei der PSK bzw. BAWAG - PSK in den Jahren 2000 bis 2003
eingerichtet?
- Welche
Soll- und Habenzinsen wurden zwischen dem Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie und der PSK bzw. BAWAG - PSK in den Jahren 2000
bis 2003 vereinbart?
- Welches
positive oder negative Zinsensaldo hat sich zwischen dem Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie und der PSK bzw. BAWAG - PSK
in diesem Zeitraum auf dem Hauptkonto sowie den einzelnen Sub- und
Nebenkonten ergeben?
- Wie
hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2003 und 2007 entwickelt?
- Wie
viele Haupt-, Sub- und Nebenkonten wurden vom Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie gemeinsam mit dem Bundesministerium für
Finanzen bei der PSK bzw. BAWAG - PSK in den Jahren 2003 bis 2007
eingerichtet?
- Welche
Soll- und Habenzinsen wurden zwischen dem Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie und der PSK bzw. BAWAG - PSK in den Jahren 2003
bis 2007 entwickelt?
- Welches
positive oder negative Zinsensaldo hat sich zwischen dem Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie und der PSK bzw. BAWAG - PSK
in diesem Zeitraum auf dem Hauptkonto sowie den einzelnen Sub- und
Nebenkonten ergeben?
- Wie
hat sich dieser Zahlungsverkehr zwischen 2007 und 2012 entwickelt?
- Wie
viele Haupt-, Sub- und Nebenkonten wurden vom Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen
bei der PSK bzw. BAWAG - PSK in den Jahren 2007 bis 2012 eingerichtet?
- Welche
Soll- und Habenzinsen wurden zwischen dem Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie und der PSK bzw. BAWAG - PSK in den Jahren 2007
bis 2012 vereinbart?
- Welches
positive oder negative Zinsensaldo hat sich zwischen dem Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie und der PSK bzw. BAWAG - PSK
in diesem Zeitraum auf dem Hauptkonto sowie den einzelnen Sub- und
Nebenkonten ergeben?