12877/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.10.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend versteckter Alkohol in Lebensmitteln
orf.at berichtete unlängst über versteckten Alkohol in Lebensmitteln und die damit verbundene Gefahr gerade für Kinder.
"Alkohol hat in Lebensmitteln, die auch von Kindern oft und gerne konsumiert werden, nichts verloren, sollte man meinen. Das ist leider nicht der Fall. Denn Alkohol wird häufig in Schokoladen und Süßspeisen als Konservierungsmittel eingesetzt. Konsumentenschützer fordern daher zumindest eine deutlichere Deklaration.
Kategorie: Ernährung
Werbekampagne
Die Firma Milka wirbt zurzeit sehr offensiv für ihre Amavel Konditorei Schokoladespezialitäten und so habe sie halt die Süßigkeit für ihre Kinder gekauft, erzählt Michaela T. Schon beim Auspacken sei ihr ein starker Alkoholgeruch aufgefallen. Sie habe dann die Zutatenliste gelesen, die, wie üblich sehr klein gedruckt ist, und dort sei dann auch irgendwann einmal Alkohol explizit genannt worden.
Die Kinder mussten auf den Amavel-Genuss verzichten und Frau T. wundert sich, dass der Alkohol nicht deutlicher gekennzeichnet ist, dass sich nicht auf der Verpackung ein Hinweis wie "Achtung Alkohol" oder "Für Kinder nicht geeignet" findet.
Konservierungsmittel Alkohol
Spuren von Alkohol stecken in vielen Lebensmitteln, bei denen man gar nicht auf die Idee käme, danach in der Zutatenliste zu suchen. Im Toastbrot, als Konservierungsmittel, zum Beispiel, sagt Heinz Schöffl, Ernährungsexperte der AK. Am häufigsten werde Alkohol aber als Konservierungsmittel bei Schokoladen und Süßspeisen eingesetzt. Und da leider auch bei Süßwaren, die sehr gerne von Kindern konsumiert werden, sagt Schöffl. Das müsse nicht sein, weil man auch mit anderen Mitteln konservieren könne. Da sehe man durchaus ein Problem, auch wenn es sich nur um geringe Alkohol-Mengen handelt.
Mangelnde Transparenz
Und was Michaela T. kritisiert – die fehlenden deutlichen Hinweise - bemängelt auch der Konsumentenschützer: Der Alkoholgehalt werde über die Zutatenliste nicht sehr deutlich transparent, sagt Schöffl. Und daher sollte man es klarer formulieren, vor allem bei Produkten, bei denen die Zutat Alkohol für Kinder äußerst unerwünscht sei.
Deklaration nicht möglich
Die Firma Kraftfoods, der Hersteller
der Milka-Produkte, weist in einer Stellungnahme an help darauf hin, dass
Alkohol vor allem bei der Herstellung von Marzipan oder in Milka Tender
Verwendung finde – in sehr geringen Mengen, als Konservierungsmittel.
Alkohol verdunste während der Lagerung, weshalb es beim Aufreißen
der versiegelten Hülle stark nach Alkohol riechen könne. Und zur
Deklaration des Alkohol-Gehaltes heißt es in der Stellungnahme
wörtlich:
"Alkohol auf der Vorderseite der Packung zu deklarieren, ist leider nicht
möglich. Das Ausloben an derart exponierter Stelle erlaubt der Gesetzgeber
nur dann, wenn Zutaten in größeren Mengen enthalten oder typisch
für das Produkt sind. Hier ist das nicht der Fall."
Freiwilliger Hinweis
Eine Aussage, der der AK- Lebensmittelexperte Heinz Schöffl widerspricht. Wenn es sich um Produkte handle, bei denen der Konsument nicht von Vorneherein annehmen könne, dass hier mit Alkohol gearbeitet werde, dann sollte das auch ordentlich deklariert werden, auch in Form eines Warnhinweises, sagt Schöffl. Das wäre durchaus wünschenswert und das könnten die Firmen auch auf freiwilliger Basis machen, sodass man die Konsumenten nicht in dieser Hinsicht täusche.
Ein verpflichtender Warnhinweis auf Alkohol in Lebensmitteln, die auch von Kindern konsumiert werden, kann jedoch nur von der EU vorgeschrieben werden, denn das Lebensmittelkennzeichnungsrecht ist EU-Sache."
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage