12929/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.10.2012
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Anfrage

 

der Abg. Mag. Gertrude Aubauer,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Finanzierung des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung

Das Europäische Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung in Wien wurde 1974 gegründet. Aufgrund eines Übereinkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen leistet die Bundesregierung einen jährlichen Kostenbeitrag. Bei einer Podiumsdiskussion auf der Gewinn-Messe am 19. Oktober 2012 teilten Sie mit, dass das Zentrum vom BMASK finanziert werde.

Die Unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.     Welche Zahlungen leistete das BMASK unter welchem Titel in den Jahren 2010, 2011 und bisher im Jahr 2012 an das Europäische Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung und welche Zahlungen sind insgesamt für 2012 zu erwarten und für 2013 in Aussicht genommen?

2.     Wie hoch sind in den genannten Jahren die Zahlungen aufgrund der Vereinbarung mit den Vereinten Nationen?

3.     Wer war seinerzeit für den Abschluss dieser Vereinbarung inhaltlich zuständig (Ressort, Person)?

4.     Wo ist diese Vereinbarung kundgemacht?

5.     Ist Ihnen bekannt, welche anderen Ressorts oder Gebietskörperschaften Zahlungen in den genannten Jahren geleistet haben, leisten oder zu leisten beabsichtigen?

a.    Wenn nein, was unternehmen Sie in diesem Zusammenhang, um Doppelförderungen zu vermeiden?

b.    Wenn ja, welche anderen Ressorts und Gebietskörperschaften leisten Zahlungen in welcher Höhe und aus welchem Titel?


6.     Wie hoch sind daher insgesamt die öffentlichen Zahlungen an das Zentrum in den genannten Jahren?

7.     Welchen Anteil an den Gesamteinnahmen des Zentrums machen öffentliche Mittel aus?

8.     Welche dieser Zahlungen sind davon abhängig, welche inhaltlichen Positionen das Zentrum vertritt oder welche Forschungsergebnisse veröffentlicht werden?