12935/J XXIV. GP
Eingelangt am 30.10.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Kontrolle von Gefahrenguttransporten
Das LPK Niederösterreich veröffentlichte unlängst folgenden Artikel:
"Technische Mängel mit Gefahr im Verzug bei Gefahrenguttransport auf der S 1 – Bez. Gänserndorf
Großkrut, Di. 18.09.12 13:41
Am 17. September 2012 führten Beamten der Autobahnpolizeiinspektion Großkrut auf der S 1 im Gemeindegebiet Deutsch Wagram auf einer Raststation technische Kontrollen gemeinsam mit dem Prüfzug der Niederösterreichischen Landesregierung durch. Gegen 09.45 Uhr wurde ein Gefahrguttransport angehalten. Bei der Beförderungseinheit handelte es sich um ein "leeres ungereinigtes Tankfahrzeug, umweltgefährlich". Im Zuge der technischen Kontrolle wurden beim Tanksattelanhänger folgende Übertretungen festgestellt:-Die Achsaufhängungen der 1. und 2. Achse links sowie der 1., 2. und 3. Achse rechts waren ein- bzw. waren bereits abgerissen.-Beim Aufbaurahmen (Tank) war die Befestigung der 3. Achse rechts und 1. Achse links stark eingerissen.-Die Radabdeckung rechts hinten war eingerissen.-Die Wirkung der Betriebsbremse der 1. Achse war stark ungleich. Weiters wurden bei der Gefahrgutkontrolle festgestellt, dass -kein Beförderungspapier mitgeführt wurde-zusätzliche Aufschriften am Tank fehlten. Aufgrund mangelnder Verkehrs- und Betriebssicherheit des Sattelanhängers wurden die Kennzeichentafel sowie der Zulassungsschein vorläufig abgenommen. Die Beförderungseinheit wurde mittels einer Spezialfirma in die Tschechische Republik zurückbefördert. Der Lenker, der Beförderer sowie der Absender wurden der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf angezeigt. Vom Lenker wurde eine vorläufige Sicherheit in der Höhe von € 3.000 eingehoben. Im Zuge der Schwerpunktkontrolle wurden insgesamt:20 Anzeigen nach dem Gefahrengutbeförderungsgesetz Straße 10 Anzeigen wegen Überladungen30 Anzeigen wegen technischer Mängel 28 Anzeigen nach Sozialvorschriften 4 Anzeigen nach dem Güterbeförderungsgesetz 4 Anzeigen wegen Ladungssicherung 4 Untersagungen der Weiterfahrt 3 Kennzeichen vorläufig abgenommen. Rückfragehinweis: Landespolizeidirektion NÖ, Landesverkehrsabteilung, unter der Telefonnummer 059133-30-4444."
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage