12953/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.10.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und anderer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Ersatz für die gekippte Steuerpauschale im Tourismus

 

 

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Mitte März entschieden, dass die Gaststättenpauschalierungsverordnung verfassungswidrig ist. Bisher konnten Gastwirte und Beherbergungsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen sowohl den Gewinn als auch die Vorsteuer nach einer vereinfachten Methode ermitteln. Laut Höchstgericht hatte die Gewinnermittlung nach der bisherigen Regelung oftmals nichts mit den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen zu tun.

Dem Bundesministerium für Finanzen gelang es nicht darzulegen, welche Erfahrungswerte der Verordnung zu Grunde liegen, die eine solche Pauschalierung rechtfertigen. Auch kritisierte der VfGH, dass die Werte seit Bestehen der Verordnung 1999 nicht angepasst wurden! Vom Verfassungsgerichtshof wurde eine Reparaturfrist bis zum 31.12.2012 vorgeschrieben, so dass Gastwirte und Hoteliers im Jahr 2012 steuerlich keine Auswirkungen befürchten müssten.

 

Bisher gab es jedoch aus dem Finanzministerium bezüglich Reparatur keinerlei Reaktion. Sollte man im Finanzministerium bis Ende des Jahres keine Lösung finden so fällt die Steuerpauschalierung ersatzlos weg.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Finanzen nachfolgende

 

Anfrage

 

1.    Wird derzeit im Bundesministerium für Finanzen an einer Lösung für die gekippte Steuerpauschale für Hotels und Gaststätten gearbeitet?

2.    Gibt es diesbezüglich schon irgendwelche Ergebnisse?

3.    Wenn es bis Jahresende keine Ersatzlösung für die vom Verfassungsgerichtshof gekippten Steuerpauschale gibt, müssen dann auch die kleinen Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe bilanzieren?

4.    Wie stehen Sie persönlich zu diesen Aussichten, vor allem in Hinblick darauf, dass man versucht, die überbordende Bürokratie im Tourismus einzudämmen?