12975/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.11.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Beschäftigung von Leasingarbeitern im Ressort und in nachgeordneten Dienststellen

 

 

 

Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz besagt u.a. in § 1:

„(3) Ausgenommen vom Geltungsbereich der §§ 10 bis 16a dieses Bundesgesetzes ist die Überlassung von Arbeitskräften zwischen inländischen Unternehmen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

1.

die vorübergehende Überlassung von Arbeitskräften an Beschäftiger, welche die gleiche Erwerbstätigkeit wie der Überlasser ausüben, unter der Voraussetzung, dass der Charakter des Betriebes des Überlassers gewahrt bleibt, bis zur Höchstdauer von sechs Monaten im Kalenderjahr, wobei auch die Zeiten nacheinander folgender Überlassungen verschiedener Arbeitskräfte zusammenzuzählen sind (§ 135 Abs. 2 Z 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194);

2.

die Überlassung von Arbeitskräften durch Erzeuger, Verkäufer oder Vermieter von technischen Anlagen oder Maschinen, wenn

a)

zur Inbetriebnahme, Wartung oder Reparatur von technischen Anlagen oder Maschinen oder

b)

zur Einschulung von Arbeitnehmern des Beschäftigers

die überlassenen Arbeitskräfte als Fachkräfte erforderlich sind und der Wert der Sachleistung überwiegt (§ 135 Abs. 2 Z 2 der Gewerbeordnung 1994);

3.

die Überlassung von Arbeitskräften innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft oder bei der betrieblichen Zusammenarbeit

a)

zur Erfüllung gemeinsam übernommener Aufträge oder

b)

zum Zwecke des Erfahrungsaustausches, der Forschung und Entwicklung, der Ausbildung, der Betriebsberatung oder der Überwachung oder

c)

in Form einer Kanzlei- oder Praxisgemeinschaft (§ 135 Abs. 2 Z 3 der Gewerbeordnung 1994);“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

 

 

  1. Wie viele überlassene Arbeitskräfte wurden in den letzten fünf Jahren in Ihrem Ressort, bzw. in den nachgeordneten Dienststellen beschäftigt? (aufgegliedert auf Jahre, Dienststellen, Beschäftigungsdauer und Tätigkeiten)
  2. Wie wurden/werden diese überlassenen Arbeitskräfte seitens Ihres Ressorts / nachgeordneter Dienststelle eingeschult / ausgebildet?
  3. Mit wie vielen überlassen Arbeitskräften wurde das Dienstverhältnis seitens Ihres Ressorts / nachgeordneter Dienststellen vor Vertragsende gelöst? (aufgegliedert auf die letzten fünf Jahre und Dienststellen)
  4. Was waren die Gründe für diese vorzeitigen Beendigungen?
  5. Wie oft wurde in den letzten fünf Jahren die Überlassung von Arbeitskräften seitens des Überlassers vorzeitig beendet? (aufgegliedert auf Jahre und Dienststellen)
  6. Was waren die Gründe dafür?
  7. Wie hoch waren die Kosten für überlassene Arbeitskräfte in den letzten fünf Jahren? (aufgegliedert auf Jahre und nachgeordnete Dienststellen)
  8. Wie hoch beziffern Sie die Kostenersparnis durch die Beschäftigung überlassener Arbeitskräfte in den letzten fünf Jahren? (aufgegliedert auf Jahre und Dienststellen)
  9. Wie gliedern sich diese Einsparungen auf?