13164/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.11.2012
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Exportverbot für Güter zum Bau von Atomkraftwerken

BEGRÜNDUNG

In Österreich ist der Bau und Betrieb von Atomkraftwerken durch das Verfassungsgesetzes für ein atomfreies Österreich verboten.[1] Zudem hat sich die Bundesregierung den europaweiten Atomausstieg zum Ziel gesetzt und dafür im März 2011 einen Aktionsplan erlassen. Der Nationalrat unterstützt die Bundesregierung darin und hat sie am 13. November 2012 einstimmig aufgefordert, dieses Ziel konsequent weiterzuverfolgen.[2]

Im Entwurf des Sicherheitskontrollgesetz 2013[3] wird die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck geregelt, also solchen Gütern, die für Atomwaffen, Atomkraftwerke und anderen kerntechnische Anlage verwendet werden können. Die Ausfuhr, Durchfuhr oder Vermittlung ist genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung darf erteilt werden, wenn die gelieferten Güter im Bestimmungsland für sogenannte „friedliche“ Zwecke verwendet werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

 

1)    Was verstehen Sie unter „friedlichen Zwecken“ im Zusammenhang mit der Atomkraft?


 

2)    Zählen sie dazu auch die Energiegewinnung durch Kernspaltung, die in Österreich verfassungsgesetzlich verboten ist?

3)    Seit wann ist der Export von Dual-Use-Gütern genehmigungspflichtig?

4)    Laut SKG 2013 wird von 20 Meldevorgängen bei der Ausfuhr oder Verbringung von Gütern in den nächsten drei Jahren ausgegangen.

a.    Wie viele Anträge gab es seit Beginn der Genehmigungspflicht (bitte Aufschlüsselung pro Jahr)?

b.    Wie viele Anträge wurden genehmigt und wie viele abgelehnt (dito)?

5)    Wurden seit Beginn der Genehmigungspflicht Güter ausgeführt, verbracht oder vermittelt, die im Bestimmungsland in Anlagen verwendet wurden, die dem Zweck der Energiegewinnung durch Kernspaltung dienen?

Wenn ja:

a.    Wie viele Fälle gab es in welchen Jahren?

b.    In welche Staaten, bzw. an welche Standorte wurde geliefert?

c.    Welche Art von Gütern wurde geliefert? (möglichst genau)

d.    Welchen Wert hatten die Güter pro Jahr?

e.    Welche Unternehmen haben die Güter hergestellt oder vermittelt?

6)    Wurden seitdem Güter ausgeführt, verbracht oder vermittelt, die im Bestimmungsland in Anlagen auf dem Gebiet des Kernbrennstoffkreislaufs verwendet wurden?

Wenn ja:

a.    Wie viele Fälle gab es in welchen Jahren?

b.    In welche Staaten, bzw. an welche Standorte wurde geliefert?

c.    Welche Art von Gütern wurde geliefert? (möglichst genau)

d.    Welchen Wert hatten die Güter pro Jahr?

e.    Welche Unternehmen haben die Güter hergestellt oder vermittelt?

7)    Wurden Atomkraftwerke in an Österreich angrenzenden Ländern beliefert? Wurden insbesondere die AKW-Neubauten in Temelin (Tschechische Republik) oder Mochovce (Slowakei) beliefert?

8)    Wurde auch in Staaten geliefert, die über nukleare Sprengvorrichtungen verfügen, insbesondere China, Frankreich, Großbritannien, Russland oder USA?

9)    Wurde auch in Staaten geliefert, die den Atomwaffensperrvertrag nicht unterzeichnet haben, insbesondere Indien, Israel oder Pakistan?

10) Wurde auch in Staaten geliefert, von denen angenommen wird, dass sie Atomwaffen entwickeln, insbesondere Iran oder Nordkorea?

11) Wie wird sichergestellt, dass in den in Frage 9.-11. genannten Staaten Kernbrennstoff, der zunächst für den Zweck der Energiegewinnung genutzt wird, nicht später auch für Atomwaffen verwendet wird?

 

 



[1] http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1999_149_1/1999_149_1.pdf

[2] http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/A/A_02059/index.shtml

[3] http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01937/index.shtml