13173/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Rechte von Südtirolern in Österreich

 

In einer schriftlichen Beantwortung durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf eine mündliche Anfrage an Herrn Bundesminister Michael Spindelegger wurde folgender Sachverhalt übermittelt:

 

„Die Frage der Eröffnung der Möglichkeit für Südtiroler, auch die österreichische Staatsbürgerschaft zu erlangen, wurde von Südtiroler Seite an Österreich herangetragen und wird derzeit innerösterreichisch geprüft. Nach derzeitiger Rechtslage ist der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Südtiroler unter Beibehaltung der italienischen Staatsangehörigkeit und ohne Ansässigkeitserfordernis in Österreich grundsätzlich nicht möglich.

 

Die Ermöglichung eines derartigen erleichterten Erwerbes würde unter anderem auf Grund der völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und innerstaatlichen Rahmenbedingungen erhebliche Rechtsänderungen erforderlich machen, darunter die Kündigung bzw. Teilkündigung völkerrechtlicher Verträge sowie tiefgreifende Veränderungen des innerstaatlichen Staatsbürgerschaftsrechts. Eine rechtskonforme Umsetzung wäre jedenfalls mit einem Paradigmenwechsel im österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht, welches nach geltendem Recht dem Prinzip der Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeiten verpflichtet ist, voraussichtlich auch in Richtung einer allgemeinen Öffnung für Doppelstaatsbürgerschaften, verbunden.

 

In diesem Zusammenhang sollte auch nicht vergessen werden, dass Südtiroler als EU-Bürger in Österreich alle damit verbundenen Rechte genießen und daher bereits heute weitestgehend Österreichern gleichgestellt sind. Das Anliegen wird meist mit dem hohen emotionalen Symbolwert argumentiert. Der praktische Mehrwert der Ermöglichung einer Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler ist jedoch wahrscheinlich gering. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der zahlreichen rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten hat auch Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger im außenpolitischen Ausschuss des österreichischen Nationalrats zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Grundsätzen des österreichischen Rechts gemahnt.“

 

 


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

  1. In welchen Bereichen bzw. Angelegenheiten, die Ihr Ressort betreffen, sind Südtiroler (wohl gemeint: Menschen der deutschen und ladinischen Minderheit Italiens) österreichischen Staatsbürgern, was Rechte und Pflichten betrifft, gleichzusetzen?

 

  1. Was ist der historische Hintergrund für diese rechtliche Gleichsetzung?

 

  1. Sind Südtiroler bekannt, die sowohl über eine italienische als auch eine österreichische Staatsbürgerschaft verfügen?
    1. Wenn ja, welche Personen sind das und auf Basis welcher rechtlichen Grundlage ist in diesen Fällen eine doppelte Staatsbürgerschaft erteilt worden?