13212/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.12.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Hagen

Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend private Nutzung des Dienstfahrzeuges

 

 

Die private Nutzung des Dienstfahrzeuges stellt einen lohnwerten Vorteil dar. Im Steuer-Fachgebrauch spricht man vom Sachbezug. Erfreulich für den Fahrzeugnutzer ist, dass der Arbeitgeber alle Kosten des Firmenautos bezahlt. Dafür fordern Finanzamt und Gebietskrankenkasse für diesen lohnwerten Vorteil Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten ein.

 

Die Behörden setzen für die Berechnung der Abgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Lohnnebenkosten) einen monatlichen Sachbezug in Höhe von 1,5 Prozent der Bemessungsgrundlage an, die bei einem gekauften Neuwagen der Kaufpreis ist (inkl. Umsatzsteuer, NoVA und allfälliger Sonderausstattungen, wie ABS, Klimaanlage, Autoradio, Standheizung, Zentralverriegelung, etc.).

 

Stehen mehreren Personen verschiedene arbeitgebereigene Firmenautos für Privatfahrten zur Verfügung, so können durch eine geschickte Fuhrparkgestaltung die Sachbezüge reduziert werden.

 

Der Sachbezug errechnet sich in diesen Fällen vom Durchschnittswert aller Fahrzeuge, die privat genutzt werden können. Wer genau wann und welches Firmenauto genutzt hat, muss grundsätzlich nicht aufgezeichnet werden.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1.         Haben Sie ein Dienstfahrzeug?

a. Wenn ja, welches? (Marke und Baujahr)

b. Wenn ja, befindet sich dieses Fahrzeug in einem „Pool“?

 

2.         Haben Sie dieses Fahrzeug auch zur privaten Nutzung angemeldet?

a. Wenn ja, wie hoch ist Ihr derzeitiger monatlicher Sachbezug?