13260/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.12.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Entzug der Lehrstellenförderung / Lehrberechtigung
In der Anfragebeantwortung 12492/AB XXIV. GP beantwortete der Herr Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die an ihn gestellte parlamentarische Anfrage 12742/J XXIV. GP wie folgt:
"Fragen 1 bis 4:
Die in der Einleitung der Anfrage erwähnten Vorfälle stehen im Zusammenhang mit
der betrieblichen Lehrstellenförderung gemäß § 19c des Berufsausbildungsgesetzes
(BAG). Die Aufsicht und das Weisungsrecht gegenüber den fördernden Lehrlingsstellen der Landeskammern der gewerblichen Wirtschaft obliegen dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, so dass diese Fragen nicht in den Wirkungsbereich meines Ressorts fallen.
Frage 5 bis 10:
Die Kontrolle insbesondere der vermittelten Inhalte des BAG und der entsprechenden Verordnungen (Berufsbilder) obliegt nicht der Arbeitsinspektion, sondern den bereits erwähnten Lehrlingsstellen. Es können daher diesbezüglich keine Aussagen getroffen werden.
Die Arbeitsinspektion kontrolliert die Einhaltung der Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen- Beschäftigungsgesetzes (KJBG) und kann - bei wiederholten Übertretungen des KJBG durch eine/n Arbeitgeber/in - gemäß § 30 KJBG einen Antrag auf Verbot der Beschäftigung Jugendlicher stellen."
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende
Anfrage