13300/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.12.2012
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Anfrage
des Abgeordneten Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Sonderunterstützung
Laut Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist die Sonderunterstützung eine Vorruhestandsleistung für Beschäftigte im Bergbau. Die Verfahrenszuständigkeit liegt bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, die diese Leistung auch ausbezahlt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
(Mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.)
(Mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.)