13300/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.12.2012
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Anfrage

 

des Abgeordneten Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Sonderunterstützung

 

 

Laut Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist die Sonderunterstützung eine Vorruhestandsleistung für Beschäftigte im Bergbau. Die Verfahrenszuständigkeit liegt bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, die diese Leistung auch ausbezahlt.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

 

  1. Wie viele Personen haben jeweils in den Jahren von 2006 bis 2011 die Sonderunterstützung in Österreich bezogen?

(Mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.)

  1. Welche Summe wurde im Rahmen der Sonderunterstützung jeweils in den Jahren von 2006 bis 2011 in Österreich ausbezahlt?

(Mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.)

  1. Werden der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau die im Rahmen der Sonderunterstützung geleisteten Zahlungen (teilweise) ersetzt?
    1. Wenn ja, in welchem Ausmaß?
    2. Wenn ja, von wem?