13301/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.12.2012
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mario Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Zukunft der öffentlichen Eisenbahnkreuzung im Bereich des Bahnhofes Hartberg

 

 

In einer Stellungnahme der Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau des Landes Steiermark heißt es auszugsweise: „Die öffentliche Eisenbahnkreuzung im Bereich der Zufahrt von der Landesstraße B50 zum Lagerhaus im nördlichen Bahnhofsbereich (Lactoprotweg, öffentlicher Weg) ist aufgrund der Vorfälle, die sich in diesem Bereich ereignet haben zu einer „HotSpot-EK“ eingestuft worden und wegen dieser Klassifizierung einer behördlichen Begutachtung unterzogen worden. (…)

Nachdem diese Eisenbahnkreuzung nicht im Verlauf einer Landesstraße liegt, liegt sie nicht im Kompetenzbereich der Landesstraßenverwaltung. Eine finanzielle Beteiligung für eine technische Sicherung dieser Eisenbahnkreuzung aus dem Verkehrsressort ist aus diesem Grund nicht möglich.

Mittlerweile hat sich die Situation jedoch diesbezüglich wesentlich geändert, dass das Ministerium über den ÖBB-Antrag auf Auflassung entscheidet. Diese Entscheidung steht allerdings noch aus.“

Die gegenständliche Eisbahnkreuzung stellt eine wichtige Verbindung zu zwei
großen Unternehmen sowie zu einem geplanten bzw. bereits bestehenden Gewerbezentrum dar.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Ist Ihnen das gegenständliche Verfahren bekannt?

2.     Wann stellten die ÖBB den Antrag auf Auflassung der Kreuzung?

3.     Wie wurde dieser Antrag begründet?

4.     Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

5.     Wie wird diese Entscheidung lauten?

6.     Wurde seitens des Ministeriums die Möglichkeit einer technischen Sicherung dieser Eisenbahnkreuzung geprüft?

7.     Wenn ja, mit welchem Ergebnis?


8.     Wenn nein, warum nicht?

9.     Wurde die betroffene Gemeinde in die Entscheidungsfindung eingebunden?

10.  Wenn nein, warum nicht?

11.  Wenn ja, mit welchem Ergebnis?