13312/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die Flugdienstregelung für Mitarbeiter der Austro ControI

 

 

Die für die Sektion Verkehr im BMVIT zuständige Sektionsleiterin hat durchaus couragiert die Flugdienstregelungen für Mitarbeiter der OZB beendet und die Streichung der Flugdienstzulage durchgesetzt. Sie hat damit einen signifikanten Beitrag zur Effizienzsteigerung geleistet, indem bei unverändertem Personalstand die Zeit für die eigentlichen Verwaltungstätigkeiten ausgeweitet und die Kosten reduziert wurden. Die eigentliche Bedeutung dieser Maßnahme besteht weniger auf Grund der relativ kleinen Zahl von Betroffenen im absoluten Betrag, sondern in der Symbolik, der Behauptung entgegenzutreten, die Absolvierung dieser Flugdienste stelle eine unabdingbare berufliche Notwendigkeit dar.

Nunmehr stellt sich die Frage, wann diese Botschaft des BMVIT auch die Austro Control erreicht. Dort nimmt die Zahl der Mitarbeiter, denen Flugdienstregelungen geboten werden, ständig zu und umfasst samt Führungskräften rund 25 (!) Personen. Diese Flugdienstregelungen reduzieren die effektive Arbeitszeit um ein Viertel, selbstverständlich ohne Bezugsabschläge und ohne Streichung von Überstundenzahlungen. Während also zu Lasten der regulären Anwesenheit ohne Bezugsminderung bei Luftfahrtunternehmen Flugdienst geleistet wird, werden die Überstunden, die geleistet werden müssen, um die "Fehlzeiten" auszugleichen, wie selbstverständlich bezahlt oder zumindest geldwertig als Zeitausgleich bewilligt. Die Kosten für die Flugdienstregelung, die der Austro Control und in weiterer Folge den Leistungsbeziehern der Austro Control dadurch entsteht, kann pro Monat bei einem durchschnittlichen Bruttoverdienst von 6000 Euro mit rund 61.000 Euro angesetzt werden. Dies entspricht den Jahreskosten für einen hochqualifizierten Mitarbeiter in der Privatwirtschaft. Um es noch besser zu verdeutlichen: Die Austro Control Geschäftsführung verzichtet bei voller Gehaltsfortzahlung jährlich im Gegenwert von rund einer dreiviertel Million Euro auf die Arbeitsleistung von Mitarbeitern.

Eine Vorgangsweise, die sich in Österreich offenbar nur ein verstaatlichtes Monopolunternehmen leisten kann, dessen Unterdeckung mit Budgetmitteln ausgeglichen wird! Es stellt sich zunehmend die Frage, ob dies ohne Konsequenzen für die Geschäftsführung bleiben kann.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende


Anfrage

 

1.    Wie viele operativ tätige Mitarbeiter/innen verfügen mit Stichtag 1. August 2012 über eine mit der Austro Control vereinbarte Flugdienstregelung?

2.    Wie viele Mitarbeiter/innen in Leitungsfunktionen verfügen mit Stichtag 1. August 2012 über eine mit der Austro Control vereinbarte Flugdienstregelung?

3.    Wie viel an effektiver Arbeitszeit entgeht dadurch dem Unternehmen Austro Control?

4.    Welche Kosten verursachen diese Flugdienstregelungen, etwa durch Abwesenheit vom regulären Dienstbetrieb oder durch die Erbringung von Überstunden?

5.    Wann wird die Austro Control dem Beispiel des BMVIT folgend die Flugdienstregelungen beenden?

6.    Warum wurde die Geschäftsführung der Austro Control noch nicht angewiesen, die Flugdienstregelungen zu beenden?