13313/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend das den Schiffsverkehr auf der Donau bei Regelsbrunn behindernde Wrack

 

 

Seit mehr als einem Jahr liegt die Havarie eines Schubleichters bei Regelsbrunn in der Donau auf Grund. Mehrere Versuche den schweren Schottertransporter zu bergen scheiterten. Bereits einige Male wurde versucht, das Schiff mit einem Kran zu bergen, ohne Erfolg. Auch Sprengungen wurden erwogen. Mittlerweile erscheinen die Anstrengungen der obersten Schifffahrtsbehörde, die Schiffbarkeit der Donau bestmöglich sicherzustellen, von Hilflosigkeit gezeichnet. Wenngleich die Bergung eines Wracks in einem Fließgewässer wie der Donau ungleich schwieriger ist als in relativ strömungsarmen Gewässern, sind die behördlichen Reaktionszeiten zur Problemlösung gelinde formuliert nicht auf der Höhe der Zeit.

Die Vorgangsweise der obersten Schifffahrtsbehörde steht auch nicht in Einklang mit allen Bemühungen, die Donau als Wasserstraße intensiver zu nützen und intermodale Verkehrskonzepte umzusetzen. Außerdem stellt die Nichtbeseitigung dieses Schifffahrthindernisses eine kontinuierliche Verletzung der international in der Konvention über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau (Artikel 3) eingegangenen Verpflichtung Österreichs als Donau-Anrainerstaat dar. Es wäre daher nicht überraschend, wenn einer der Vertragsstaaten die Angelegenheit an die Donaukommission heranträgt, um Österreich aufzufordern, alle geeigneten Maßnahmen unverzüglich zu setzen, um die unbehinderte Schiffbarkeit wieder herzustellen. Das Wrack zwingt nicht nur zu einer Einengung der Schifffahrtsrinne, sondern stellt eine latente Gefahr für die gesamte Schifffahrt dar, da das Hindernis in den Karten nicht vermerkt ist. Dies kann zu erfolgreichen Schadenersatzforderungen an die Republik Österreich führen. Vor allem Besatzungen, die diesen Donauabschnitt seltener befahren, laufen Gefahr, mit dem Hindernis zu kollidieren.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende


Anfrage

 

1.    Warum scheiterten die bisherigen Bemühungen, das Wrack zu bergen?

2.    Welche Kosten sind durch diese erfolglosen Bemühungen bislang aufgelaufen?

3.    Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um eine unverzügliche Beseitigung des Wracks sicherzustellen?

4.    Bis wann wird dieser Teil der Donau wieder ungehindert befahrbar sein?

5.    Wann und in welcher Form hat Österreich die Donaukommission von diesem Schifffahrtshindernis in Kenntnis gesetzt?

6.    Sind Sie sich bewusst, dass auch die Erfolglosigkeit der Bemühungen das Hindernis zu beseitigen, einen Verstoß gegen Artikel 3 der völkerrechtlich bindenden Konvention über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau darstellt?

7.    Sind bereits Schadenersatzforderungen an die Republik herangetragen worden?

8.    Wenn ja, von wem und in welcher Höhe?

9.    Wann und in welcher Form wurde dieses Hindernis erstmals amtlich kundgemacht?

10. Seit wann ist dieses Hindernis in den nautischen Karten/Unterlagen eingetragen?

11. Wie wurde das Hindernis vor Ort gekennzeichnet?