13354/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.12.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Novellierung des Pfandbriefstelle - Gesetz

 

 

Aktuell wird im Umfeld der österreichischen Landeshypothekenbanken das Projekt einer notwendigen Novellierung des Pfandbriefstelle-Gesetzes diskutiert. Mit dieser Novellierung soll laut Experten das Pfandbriefgeschäft des Hypobankensektors den aktuellen Anforderungen, in Hinblick auf Basel II und III, sowie einschlägigen EU-Vorgaben angepasst werden. Von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen ist bisher jedoch kein Ministerialentwurf in Begutachtung geschickt worden. Experten befürchten, dass sich die notwendigen rechtlichen Grundlagen nun bis nach den nächsten Nationalratswahlen und einer möglichen Regierungsbildung hinziehen werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann soll das österreichische Pfandbriefstelle-Gesetz novelliert werden?

2.    Welche Notwendigkeiten gibt es, das 2004 geschaffene Pfandbriefstelle-Gesetz zu novellieren?

3.    Welche Anforderungen stellt die Europäische Union an ein solches neues Pfandbriefstelle-Gesetz?

4.    Welche Anforderungen ergeben sich auf der Grundlage von Basel II und Basel III im Hinblick auf ein neues Pfandbriefstelle-Gesetz?

5.    Wie soll sich die Haftung auf die aktuell acht Mitgliedsinstitute des Hypobank-Sektors auswirken?

6.    Welche Impulse erwarten Sie sich für den Geschäftszweig der Hypothekenbankkredite durch ein neues Pfandbriefstelle-Gesetz?

7.    Welche Impulse erwarten Sie sich für den Privatkundenbereich?

8.    Welche Impulse erwarten Sie sich für den Gewerbekundenbereich?

9.    Welche Auswirkungen wird das neue Pfandbriefstelle-Gesetz auf die Haftung der Republik Österreich bzw. der einzelnen Bundesländer für die einzelnen Landeshypothekenbanken haben?