13429/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.12.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Kosten Verlängerung von Fluglizenzen

 

 

Mit der jüngsten Änderung der Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 (ZLPV 2006) am 1. August 2012 wurden die Inhaber von Motorflugpilotenlizenzen davon befreit, die Verlängerung diverser Berechtigungen bei der Austro Control GmbH vorzunehmen und teuer zu bezahlen. Die neue Regelung stellt aber nichts anderes als die Herstellung der Konformität mit den Vorgaben der JAR-FCL dar, die ihrerseits notwendig ist, um ohne zusätzlichen Aufwand die europäischen Bestimmungen für Pilotenlizenzen in Österreich umsetzen zu können. Die österreichische Luftverkehrswirtschaft hat sich seit 2006 als diese Vergebührungsbestimmung eingeführt worden war, vehement gegen diese finanzielle Belastung, die in Europa einzigartig war, gestellt.

Im Vorblatt des Begutachtungsentwurfes wird dieses Thema im Abschnitt "Auswirkungen des Regelungsvorhabens - Finanzielle Auswirkungen" ignoriert und so sogar gezielt falsch dargestellt.

Ausgehend von rund 10.000 betroffenen Pilotinnen und Piloten kann angenommen werden, 5.000 davon haben jährlich und die weiteren 5.000 alle zwei Jahre eine derartige Verlängerung vorzunehmen. Somit sind im Durchschnitt pro Jahr 7.500 Geschäftsfälle anzusetzen, wobei Piloten mit mehrfachen Berechtigungsverlängerungen pro Jahr vorläufig außer Betracht bleiben. Legt man eine durchschnittliche Gebühr von € 120,-- zu Grunde (die Beträge gemäß ACGV schwanken zwischen € 46,-- und € 350,--) und lässt die Gebühren gemäß Gebührengesetz sowie die 20%ige Mehrwertsteuer unberücksichtigt, hat die Austro Control GmbH pro Jahr zumindest € 900.000,-- (incl. Mehrfachverlängerungen etwa 1 Million Euro) ohne dabei einen Beitrag für die Sicherheit der Luftfahrt zu leisten, zu Lasten der österreichischen Luftverkehrswirtschaft eingenommen. Rechnet man die gesetzlichen Gebühren und die Mehrwertsteuer hinzu, erhöht sich die Belastung auf über 1,5 Millionen Euro pro Jahr.

Diese Beträge werden vom BMVIT allsamt als "nicht signifikant" eingestuft und rufen somit die Frage nach dem Beurteilungsvermögen der Verfasser hervor.

Seit 2006 sind somit rund 9 Millionen Euro der österreichischen Luftverkehrswirtschaft entzogen worden, die überwiegend der Austro Control GmbH und in geringerem Umfang dem Bundesbudget zuflossen. Dies führt zwangsläufig zur Frage, welche Konsequenzen sich für die Austro Control GmbH aus dem Wegfall dieser angeblich nicht signifikanten Geldmittel ergeben.


Gleichzeitig sind die Konsequenzen aus dem Wegfall der behördlichen Tätigkeit zu betrachten. Legt man pro Geschäftsfall eine gesamte Bearbeitungsdauer von einer Stunde zu Grunde, ergibt dies die Auslastung von drei Vollzeitbeschäftigten, deren jährliche Kosten auf Grund der überhöhten Gehaltsstruktur der Austro Control GmbH mit insgesamt rund € 190.000,-- anzusetzen sind.

Diese Beschäftigten werden für behördliche Tätigkeiten nicht mehr benötigt – siehe "Auswirkungen des Regelungsvorhabens - Finanzielle Auswirkungen", da die neuen Verwaltungstätigkeiten in Folge der ZLPV 2006 Novelle ausschließlich den Österreichischen Aeroclub betreffen und stellen ein echtes Einsparungspotential für die Austro Control GmbH dar. Somit verbleibt für die Austro Control GmbH netto eine jährliche Einnahmenminderung von zumindest € 700.000,--. Wie wohl das BMVIT mitgeteilt hat, dass mit den neuen Bestimmungen der ZLPV 2006 "keine signifikanten Auswirkungen auf die Gebietskörperschaften zu erwarten sind", stellt sich die Frage, welche Haltung das BMVIT als Eigentümervertreter der Austro Control GmbH zu dieser Mindereinnahme einnimmt, ob eine neuerliche Erhöhung der Gebührensätze beabsichtigt ist oder die Austro Control GmbH endlich gezwungen wird, sparsamer zu wirtschaften anstatt den Personalstand weiter aufzublähen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch waren die kulminierten Einnahmen der Austro Control GmbH im Zeitraum Anfang Juli 2006 bis Ende Juli 2012 aus dem Titel der Tarifpost 3 der Austro Control GmbH Gebührenverordnung?

2.    Wie hoch waren die in diesem Zeitraum dieser Tarifpost zuzurechnenden, den Antragstellern vorgeschriebenen Gebühren gemäß Gebührengesetz?

3.    Schließen Sie aus, dass die nunmehr der Austro Control GmbH entfallenden Gebühren durch die Erhöhung anderer Gebühren auch nur zum Teil ausgeglichen werden?

4.    Haben Sie als verantwortliche Eigentümervertreterin die Austro Control GmbH angewiesen, Maßnahmen zu ergreifen, um die entfallenden Gebühren durch Einsparungsmaßnahmen auszugleichen?

5.    Wie wird sich der Wegfall der gegenständlichen Verwaltungstätigkeit auf den Personalstand der Austro Control GmbH im behördlichen Bereich auswirken?

6.    Wie verantworten Sie die Tatsache, dass der österreichischen Luftverkehrswirtschaft diese Millionenbeträge entzogen wurden, ohne dass diese wieder in irgendeiner Form der Luftfahrt zu Gute gekommen wären?

7.    Weswegen wurde die gegenständliche Bestimmung nicht schon anlässlich früherer Novellen zur ZLPV 2006 beseitigt, der internationale Standard umgesetzt und die österreichische Luftverkehrswirtschaft von einer sie einseitig belastenden wirtschaftlichen Benachteiligung befreit?